BGH-Urteil im VW-Abgasskandal: Volkswagen muss Schadensersatz an Kunden zahlen
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Am 25. Mai 2020 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), das höchste Gericht Deutschlands, zu ersten Mal in einem Fall im VW-Abgasskandal. Das Urteil: Die Volkswagen AG muss Kunden entschädigen, deren VW-Fahrzeug einen EA 189-Motor mit unzulässiger Abschalteinrichtung enthält. Damit droht Volkswagen nun eine weitere Klagewelle.
Die Verhandlung am BGH, die mit dem Urteil vom 25. Mai beendet wurde, begann am 5. Mai 2020. Ein Verbraucher aus Rheinland-Pfalz hatte einen gebrauchten VW Sharan für rund 31.000 Euro gekauft und feststellen müssen, dass der verbaute Motor EA 189 eine Abschalteinrichtung enthält, die die Abgasreinigung des Fahrzeugs manipuliert. Das VW-Fahrzeug führt die Reinigung der Abgase nicht in vollem Umfang durch, sodass der Sharan die gesetzlichen Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stickoxide bei Normalbetrieb überschreitet. Diese Abschalteinrichtung war dem VW-Kunden beim Kauf 2014 nicht bekannt.
BGH: VW täuschte im Abgasskandal vorsätzlich sittenwidrig
Der Verbraucher reichte eine Einzelklage ein. Das Oberlandesgericht Koblenz sprach ihm einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung für den Betrug zu. Der VW-Kunde zog weiter vor den BGH, der dieses Urteil bestätigte. Der klagende Verbraucher enthält nun gut 25.600 Euro zuzüglich Zinsen und kann den Sharan wieder zurückgeben.
Die Begründung: Volkswagen habe den Kunden vorsätzlich sittenwidrig getäuscht. Da der Kunde bei Unterzeichnung des Kaufvertrags nichts von der unzulässigen Abschalteinrichtung wusste, wurde er arglistig getäuscht. Die Richter am BGH gingen davon aus, dass der Verbraucher das VW-Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn ihm die illegale Abschalteinrichtung bekannt gewesen wäre. Daher stünde dem Kläger ein Schadensersatz zu. Dieser ergibt sich aus der Kaufsumme des Fahrzeugs nach Abzug einer Nutzungsentschädigung in Höhe von rund 6.000 Euro, da der Kunde das Fahrzeug bereits gefahren hat. Die Nutzungsentschädigung liegt aber unter dem Wertverlust, den der Wagen aufgrund des Abgasskandals erlitten hat.
Mehr Schadensersatz als Angebot im VW-Vergleich
Im Rahmen des VW-Vergleichs, den der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und Volkswagen gemeinsam ausgehandelt hatten, erhielt der Kläger ein Angebot von VW. Mit rund 3.000 Euro wollte der Volkswagenkonzern den Sharan-Fahrer für den Abgasskandal entschädigen. Der Bundesgerichtshof sprach dem VW-Kunden einen Schadensersatz in Höhe von über 25.600 Euro zu. Das Urteil am BGH zeigt: Eine Einzelklage lohnt sich, um das für den Verbraucher wirtschaftlichste Ende des persönlichen Abgasskandals herbeizuführen.
Verbraucherfreundliches Urteil im Abgasskandal auch von EuGH erwartet
Das BGH-Urteil ist eine bedeutsame Entscheidung im Abgasskandal. Am 30. April 2020 lag der Dieselskandal bereits dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Die Generalanwältin Eleanor Sharpston hält Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren – wie sie bei VW eingebaut werden – für illegal. Das Urteil am EuGH ist noch nicht gefallen, doch in den meisten Fällen folgen die Richter den Schlussanträgen der Generalanwälte. Auch hier kann von einem verbraucherfreundlichen Urteil ausgegangen werden.
Weitere richtungweisende Urteile im Abgasskandal werden noch dieses Jahr erwartet: Im Sommer 2020 befasst sich der BGH mit drei weiteren Fällen gegen VW. Auch hier muss Deutschlands oberstes Gericht entscheiden, ob Verbraucher einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sie von VW im Abgasskandal betrogen worden sind.
Jetzt verbraucherfreundliche Tendenzen an deutschen Gerichten nutzen
Schon jetzt hat das verbraucherfreundliche Urteil des BGH eine Signalwirkung. Viele andere deutsche Gerichte werden sich bei Ihren Entscheidungen am BGH-Urteil orientieren und ähnliche Strafen gegen Volkswagen verhängen. Dieselfahrer sollten diese verbraucherfreundlichen Tendenzen an den deutschen Gerichten nun nutzen, um selbst gegen den Volkswagen-Konzern zu klagen. Fahren Sie einen VW-Diesel und wollen vom aktuellen BGH-Urteil profitieren? Mit mehr als 12.000 Mandaten im Abgasskandal sind wir von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN ein erfahrener und verlässlicher Partner, wenn Sie gegen den Autohersteller klagen wollen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
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