BGH VI ZR 10/24 deutet Entschädigungsansprüche für Facebook-Datenleck Betroffene an – LEO Rechtsanwälte kommentieren

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In einer mit Spannung erwarteten Verhandlung am 11. November 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Datenleck-Verfahren VI ZR 10/24 erstmals über die Schadensersatzansprüche der Betroffenen des Facebook-Datenlecks von 2021 verhandelt. 

Der BGH ließ erkennen, dass der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten als ersatzfähiger immaterieller Schaden betrachtet werden wird. Betroffenen im Facebook Datenleck wird das die Geltendmachung ihrer Ansprüche massiv erleichtern. Diese Entwicklung begrüßen wir LEO Rechtsanwälte daher ausdrücklich und steuern nun die Auswirkungen auf unsere mehrere hundert vertretenen Mandanten im Facebook-Datenskandal.

LEO Rechtsanwälte: „Positive Signale für Facebook-Datenleck Betroffene“

Die Rechtsanwälte Anja Appelt und Thorsten Krause, beide Geschäftsführer der LEO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, kommentierten die Entwicklungen am BGH wie folgt:

Es ist eine erfreuliche Wende für unsere Mandanten und viele andere Betroffene in Deutschland und Europa. Die klare Haltung des BGH, dass selbst immaterielle Schäden wie der Kontrollverlust über personenbezogene Daten Schadensersatzansprüche begründen, sendet ein starkes Signal an alle, die von Datenschutzverstößen betroffen sind,“ erklärt Anja Appelt.

Thorsten Krause ergänzt: „Facebook hat sich bislang damit gebrüstet, den Großteil solcher Verfahren zu gewinnen. Sollte sich die Entscheidungstendenz des BGH bestätigen, womit wir rechnen, könnte das vielen Betroffenen endlich die Möglichkeit eröffnen, Gerechtigkeit zu erfahren und finanzielle Entschädigung zu erhalten. Ein Grundsatzurteil in dieser Angelegenheit könnte richtungsweisend für zukünftige Fälle von Datenschutzverletzungen sein.

Engagement für Datenschutz und Rechte der Betroffenen

Die LEO Rechtsanwälte setzen sich als spezialisierte Kanzlei entschlossen dafür ein, dass die Rechte der Geschädigten gewahrt bleiben und datenschutzrechtliche Verstöße nicht ohne Konsequenzen bleiben. „Diese Entscheidung des BGH ist eine wichtige Etappe im Kampf für besseren Schutz persönlicher Daten,“ betont Appelt.

LEO Rechtsanwälte werden die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und die Betroffenen über die weiteren Schritte und Entscheidungen auf dem Laufenden halten. Facebook-Nutzer können auf der Seite der LEO Rechtsanwälte schnell und einfach prüfen, ob ihre Daten im Datenleck enthalten sind und ob ihnen Ansprüche zustehen. Aufgrund der möglicherweise drohenden Verjährung von Ansprüchen zum Jahresende ist jedoch Eile geboten, mahnen die Anwälte.

Mehr dazu unter: https://LEO-Recht.de

Foto(s): @ LEO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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