Facebook-Datenleck: Schadensersatz, Erfahrungen

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Datendiebstahl leicht gemacht

Facebook gibt sich als guter Freund der Nutzer und versucht, Zweifel daran zu zerstreuen, dass die sensiblen Daten seiner Millionen Nutzer wirksam geschützt werden. 
Wie man aber deutlich gesehen hat, sind Zweifel mehr als berechtigt.

Denn Facebook machte es Datendieben sehr leicht. 
Die sog. "Scraper" nutzten einfach die inkonsequenten Regelungen von Facebook aus. Sie gaben vor, mithilfe ihres Telefonbuchs "Freunde" finden zu wollen; ein an sich so vorgesehener Vorgang. Die Scraper luden aber Millionen erfundene Nummern hoch. Facebook verknüpfte daraufhin Nummern, die tatsächlich existierenden entsprachen, mit realen Accounts. So konnten die Datendiebe Informationen wie Alter, Geschlecht, Beziehungsstatus, Bilder etc. den Telefonnummern zuordnen. Dies, obwohl die Nummern eben nicht öffentlich zugänglich und nicht für jedermann sichtbar sein sollten. Datensätze dieser Art sind begehrt und werden im Darknet herumgereicht.
Facebook baute sich das Datenleck also selbst. Es brauchte keine versierten Hacker.

Jeder fünfte deutsche Facebook-Nutzer hat Recht auf Schadensersatz

Insgesamt sollen hunderte Millionen betroffen sein (wohl auch Mark Zuckerberg selbst), in Deutschland immerhin rund sechs Millionen Menschen.  Da es in Deutschland rund 30 Millionen Facebook-Nutzer gibt, ist jeder fünfte deutsche Facebook-Nutzer betroffen.

Es spricht sich herum, dass Facebook für diese Nachlässigkeit zahlen muss. Zuständige Behörden brummen Facebook Geldbußen in Rekordhöhe auf. Aber auch einzelne Nutzer werden entschädigt: Urteile sprechen bis zu 3.000,00 € Entschädigung nach Art. 82 I DSGVO zu; nach Ansicht von Experten sind aber auch höhere Entschädigungen bis 

5.000,00 €

möglich. Die bisherige Erfahrung ist also: Facebook bzw. Meta wehrt sich, aber die Gerichte schlagen sich zunehmend auf die Seite der Geschädigten. Auch der EuGH hat kürzlich bestätigt, dass geschädigten Nutzern ein immaterieller Schadensersatz zusteht (das bedeutet, es muss kein konkreter finanzieller Verlust nachgewiesen werden), und der immaterielle Schaden auch keine Erheblichkeitsgrenze überschreiten muss. Letzteres war oft ein Vorwand, Fälle als rechtlich irrelevant abzutun (EuGH C-300/21).

Wer ist vom Facebook-Datenleck betroffen?

Wer prüfen will, ob er betroffen ist und somit Schadensersatzansprüche hat, findet es hier heraus:

Facebook-Check

Gerne kann aber auch Rechtsanwalt Dr. Schweers prüfen, ob Ihre Mobilnummer oder Ihre Mailadresse betroffen sind.

Kostenlose Erstberatung

Lassen Sie also prüfen, ob Ihnen wegen des Datenlecks Schadensersatz zusteht.
Für eine kostenlose Erstberatung einfach an Rechtsanwalt Dr. Schweers wenden. Dazu werden nur Name und Telefonnummer, die betroffene Telefonnummer und Emailadresse und Angaben dazu, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht, benötigt.

Grundsätzlich gilt: Eine Klage sollte nur mit Kostendeckung einer Rechtsschutzversicherung erhoben werden. Die Kostendeckungsanfrage stellt gerne Rechtsanwalt Dr. Schweers für Sie. Auch die Anfrage gehört zur kostenlosen Erstberatung. 
Rechtsanwalt Dr. Schweers meldet sich nach Kontaktaufnahme umgehend zurück.

Die Kanzlei ist inhabergeführt. Sie sprechen immer mit Rechtsanwalt Dr. Schweers selbst - kein Call Center, keine Warteschleifen am Telefon.

Rechtsanwalt Dr. Schweers wird von der Stiftung Warentest zu zahlreichen Themen als erfolgreicher Anwalt empfohlen.

Eingehender informiert Rechtsanwalt Dr. Schweers auch auf datenleck-schadensersatz.de

Foto(s): @pixabay.com

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