BGH: Widerrufsjoker bei fehlerhaften Angaben zum Verzugszins

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 22. September 2022 in mehreren Entscheidungen zum Widerruf von Kreditverträgen beim PKW-Kauf entschieden. Ein gegen die Honda-Bank gerichteter Wideruf sei auch nach Jahren noch möglich, so die Karlsruher Richter.

Sachverhalt

Die Klägerin erwarb im September 2015 einen Honda CR-V 1.6 zum Kaufpreis von 27.785 €. Zur Finanzierung des über eine Anzahlung von 6.000 € hinausgehenden Kaufpreises schlossen die Parteien mit Datum vom 26. September 2015 einen Darlehensvertrag über 21.785 €. Das Darlehen sollte durch 59 Monatsraten in Höhe von 205,12 € und eine Schlussrate in Höhe von 13.126 € zurückgezahlt werden. Der Darlehensvertrag enthält unter Ziffer 10 folgende Angabe über die Verzugsfolgen:

„Im Falle des Zahlungsverzugs haben die Kreditnehmer der Bank den ausstehenden Betrag mit dem gesetzlichen Zinssatz gem. § 288 Abs. 1 BGB bzw. Abs. 2 BGB zu verzinsen, es sei denn, die Bank weist einen höheren oder die Kreditnehmer einen niedrigeren Verzugsschaden nach.“

Mit Schreiben vom 11. November 2019 erklärte die Klägerin den Widerruf ihrer auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichteten Willenserklärung und bot der Beklagten das Fahrzeug zur Abholung an.

Mit der Klage begehrt die Klägerin zuletzt die Rückzahlung der Anzahlung sowie die von ihr auf das Darlehen erbrachten Leistungen in Höhe von insgesamt 25.228,08 € nebst Rechtshängigkeitszinsen Zug um Zug gegen Rückgabe des finanzierten Fahrzeugs; ferner verlangt sie die Feststellung, dass sich die Beklagte mit der Annahme des Fahrzeugs in Annahmeverzug befinde.

Die Entscheidung

Erneut hat der Senat festgestellt, dass die Bank im Darlehensvertrag den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Verzugszinssatz anzugeben hat.

Der Widerruf war danach grundsätzlich, aber ...

Widerruf erfordert Rückgabe des PKW

Einschränkend urteilten die Richter, dass das Recht auf Rückabwicklung voraussetzt, dass der PKW zurückgegeben wurde. Deshalb wies das Gericht die Revision als derzeit unbegründet zurück.


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