Prämiensparvertrag: LG Mühlhausen erklärt Kündigung nach Erreichen der höchsten Prämienstufe für unzulässig

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Mit dem Landgericht Mühlhausen hat ein weiteres Gericht hat der vorzeitigen Kündigung von Prämiensparverträgen eine klare Absage erteilt. Nachdem der Bundesgerichtshof 2019 entschieden hatte, dass mit Erreichen der höchsten Prämiensparstufe ein ordentliches Kündigungsrecht der Bausparkasse besteht, wurden durch Sparkassen eine Vielzahl gut verzinster Prämiensparverträge gekündigt. Die nachfolgend vom Autor vorgestellte Entscheidung des LG Mühlhausen zeigt, dass es im Einzelfall auf die Ausgestaltung der Zinsstaffel ankommt.

Ausgangsfall

Die spätere Klägerin im Jahr 2005 einen Prämiensparvertrag abgeschlossen. Dieser wies eine Prämienstaffel vom dritten bis fünfundzwanzigsten Sparjahr aus. Nach 15 Jahren sollte die höchste Prämienstufe von 50 Prozent erreicht werden. Nach Erreichen der höchsten Sparstufe 2021 kündigte die Bank den Prämiensparvertrag unter Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Im Rechtsstreit argumentierte die Klägerin, sie habe bei Vertragsschluss darauf vertraut, dass die Prämien bis zum 25. Jahr bezahlt würden, weswegen die Kündigung unwirksam sei. Nachdem die Klägerin erstinstanzlich erfolgreich war, legte die Beklagte Bank Berufung zum Landgericht Mühlhausen ein.

Die Entscheidung

Auch das Landgericht bestätigte gab der Verbraucherin recht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags, auf die sich die Kreditgeberin berufen hatte, seien auszulegen. Die AGB seien dahingehend zu verstehen gewesen, dass bis zum 25. Sparjahr keine ordentliche Kündigung erfolgen könne. Darin bestehe gerade der Anreiz, aufgrund dessen sich Sparer zum Abschluss eines solchen Vertrags entschlossen hätten. Das Gericht bestätigte in Folge die Unwirksamkeit der Kündigung des Prämiensparvertrags und verurteilte die Bank zur Fortsetzung des Prämiensparvertrages.

Die Entscheidung macht einmal mehr deutlich, dass Banken und Sparkassen eine Vielzahl von Prämiensparverträgen vorzeitig kündigen, obwohl die Vertragsbedingungen über die höchste Prämienstufe hinaus weitere Jahre ausweisen.

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