BGH zur Verwirkung des Widerrufsrechts bei Darlehen: Verhandlung verschoben

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Der BGH hat in einer aktuellen Pressemitteilung Neuigkeiten in Sachen XI ZR 180/15 (Streit um treuwidrige Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts) verkündet. Ganz kurz heißt es darin nur: Der Verhandlungstermin am 1. Dezember 2015, 9.00 Uhr, ist auf Antrag der Parteien verlegt worden auf den 15. Dezember 2015, 9.00 Uhr.

Wir hatten bereits in einer Pressemitteilung vom 3. November 2015 unsere Prognose dazu geäußert.

Dr. Jochen Strohmeyer: „Wir gehen davon aus, dass der Bundesgerichtshof die Verwirkung verneinen wird. Denn die Bank hätte die ‚ewige Widerrufsfrist‘, die bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen gilt und auf die der Kläger sich beruft, stoppen können, indem sie eine Nachbelehrung vorlegt. Nach unseren bisherigen Erfahrungen gehen wir allerdings davon aus, dass die Bank auch hier kein Urteil des BGH riskiert, sondern stattdessen den Kläger durch ein Angebot dazu bewegen wird, seine Revision zurückzunehmen.“

Es zeichnet sich nunmehr also noch deutlicher ab, dass hinter den Kulissen die Verhandlungen laufen und es der Kläger der Bank nicht leicht machen wird.

Unsere Prognose dazu: Letztlich wird man sich wohl einig werden und ein klarstellendes Urteil wird es – leider – erneut nicht geben.

LG Hamburg – Urteil vom 4. Juni 2014 – 307 O 139/12

Hanseatisches OLG Hamburg – Urteil vom 2. April 2015 – 13 U 87/14


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