Bilanzskandal um Wirecard – jetzt Schadenersatzansprüche prüfen lassen

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Der Zahlungsdienstleister Wirecard sieht sich seit Jahren mit Vorwürfen der Bilanzfälschung konfrontiert. Aufgrund der bisherigen Medienberichte wurde daher die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2019 von den Anlegern mit Spannung erwartet. Am 18.06.2020 hat das Unternehmen die Vorlage nun jedoch erneut verschoben. Grund hierfür ist die fehlende Zustimmung der Rechnungsprüfer.

Hierzu berichtet SPIEGEL ONLINE am 18.06.2020:

„Der Abschlussprüfer EY habe Wirecard darüber informiert, dass es über die Existenz von im Konzernabschluss zu konsolidierenden Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von 1,9 Milliarden Euro keine ausreichenden Prüfungsnachweise gebe, teilte Wirecard am Donnerstag mit.“

In dem Artikel heißt es weiter: „Die Summe von 1,9 Milliarden Euro entspricht demnach etwa einem Viertel der Konzernbilanzsumme.“

Aktienkurs von Wirecard bricht um 70 % ein

Als Reaktion auf diese Meldungen brach der Aktienkurs des Zahlungsabwicklers am 18.06.2020 zwischenzeitlich um bis zu 70 Prozent ein. Die Aktie wurde zeitweise vom Handel ausgesetzt.

Wirecard: Prüfungen durch BaFin und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschäftigt sich bereits seit vergangenem Jahr mit Wirecard. Die Behörde prüft unter anderem, ob der Vorstand von Wirecard Anleger und Aktionäre mit zwei irreführenden Börsenpflicht-Meldungen falsch informiert hat.

Darüber hinaus ermittelt die Staatsanwaltschaft München gegen den Firmenchef Markus Braun und drei andere Vorstandsmitglieder wegen des Verdachts auf Marktmanipulation. Sollten die zuständigen Organe von Wirecard gegen deutsches und europäisches Kapitalmarktrecht verstoßen haben, würde dies Schadenersatzansprüche für betroffene Investoren begründen.  

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