Bildabmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Herrn Alfred Molon (Fotograf)

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Uns liegt aktuell eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München vor. Abgemahnt wird im Auftrage des Fotografen Alfred Molon.

Die Kanzlei fordert mit ihrem ersten Schreiben zunächst die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Auskunftserteilung. Konkrete Kosten werden im ersten Schreiben nicht genannt. Diese hängen ab von der Dauer und der Art der Nutzung. Daher werden die Kosten erst nach Auskunftserteilung mitgeteilt. Wir können nur davor warnen, vorschnell und ohne professionelle Hilfe Auskunft zu erteilen. Abmahnungen wegen unberechtigter Fotonutzung sind in der Regel sehr teuer. Dies hängt damit zusammen, dass sowohl Lizenzkosten als auch Rechtsverfolgungskosten gefordert werden. Selbst bei einer relativ kurzen Bildnutzung werden häufig Gesamtkosten von mindestens 1.000 Euro gefordert. Auch sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterzeichnet werden. Diese stellt nämlich ein Schuldeingeständnis dar. Gleichwohl sollte man nicht den Kopf in den Sand stecken. Reagiert man nicht auf die Abmahnung, können die Ansprüche grundsätzlich mit gerichtlicher Hilfe eingefordert werden. Dies ist mit ganz erheblichen Prozesskosten verbunden. Diese lassen sich durch das richtige Vorgehen vermeiden.

Es sollte überprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ausgesprochen wurde. Je nach Ergebnis der Prüfung sollte eine Zahlung entweder vollständig verweigert oder aber es sollten die geforderten Kosten im Rahmen von Vergleichsverhandlungen reduziert werden.

In jedem Falle raten wir dazu, mit anwaltlicher Hilfe vorzugehen.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler vertreten Sie gerne bei der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen. Wir vertreten Werbeagenturen, Webdesigner, Internethändler und Internetuser aus ganz Deutschland. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0221-789 529 80 erreichen. Gerne helfen wir Ihnen!


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