Binäre Optionen, Contracts for Difference und Krypto Währung – International?

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Zu viel Spielgeld übrig? Nur her damit! Blauäugige, unkritische Verbraucher werden derzeit mit Mitteln als Online-Kunden geködert, die befremdlich sind. Man präsentiert sich über soziale Netzwerke und andere Medien als etablierte professionelle Online-Broker, international tätige Finanzdienstleister im Internet, verspricht hohe Gewinne, Guthaben, um im derivativen Bereich oder mit neuen Währungen erfolgreichen Handel zu ermöglichen. Alles ist angeblich unkompliziert. In drei „Klicks“ zum Millionär. Jawohl, so geht das heute!

Echt? Schon vor 20 Jahren gab es Broker-Gesellschaften, die „unter dem Radar“, also unter Umgehung der staatlichen Aufsicht, Umsätze im Milliardenhöhe generierten für Gesellschaften, die über vorgeblich namhafte Anschriften in London, New York City oder an anderen Finanzplätzen verfügten.

Als dann das Geld, was ggf. noch auf Kontoauszügen damals – papiermäßig per Post übersandt – nicht beim Anleger ankam, als dieser kündigte oder mehr als nur eine Teilauszahlung haben wollte, war der Schrecken groß. Die offiziell über professionelle anwaltliche Vertreter veranlassten, (damals sehr) zeitraubenden Recherchen bei US-amerikanischer, bahamaischer oder britischer Börsenaufsicht gestalteten sich zum Teil schwierig. Das Ergebnis? Wenig erfolgreich, nach Abschluss der Recherchen manchmal extrem ernüchternd:

Die Geschäftsadressen an den namhaften Finanzplätzen entpuppten sich schon damals als P. O.-Boxen, also Briefkastenfirmen, die die Firmenverantwortlichen über sogenannte Büroservices gemietet hatten. Wer dort anrief landete, was für ihn nicht erkennbar war Sekretariat. Dem Sekretariat allerdings nicht des Brokerunternehmens oder Anlagegesellschaft, sondern dem Sekretariat einer Bürogemeinschaft. Das Brokerunternehmen / die Anlagegesellschaft hatte den Briefkasten samt Sekretariat, also die Geschäftsadresse mit damals Telefon- und Telefax-Dienste, angemietet. Die Daten der Kunden, Rückfragen usw. wurden aufgenommen und weitergeleitet. Am stolzen Finanzplatz saß aber nicht der dort vermeintlich erfolgreich tätige Broker oder verantwortliche Mitarbeiter des Brokers.

Warum auch? Telefon und Leichtgläubigkeit gab es ja schon damals. Die technischen Möglichkeiten gestatten Modelle dieser Art aufgrund virtueller Büros und weltweiter Vernetzung in unüberschaubaren Maße. Und zwar so, dass dies der deutsche Gesetzgeber oder der deutsche Rechtsstaat nicht überwachen kann!

Folgende Dinge sollten Investoren im Online-Handel beachten, und zwar bevor Sie sich mit drei Klicks rechtwirksam verpflichten, einen Depotvertrag im Nirgendwo des Internets abzuschließen und dann Gelder weltweit anzuweisen, bevor es dann für immer erst einmal weg ist. Diese Gefahr besteht freilich auch, wenn Zahlungen des Vertragspartners bei einer Deutschen Bank, oder auf ein britisches oder schweizer Konto zu zahlen sind.

- Sind aus der Internetpräsentation der tatsächliche Firmensitz und die tatsächlichen Verantwortlichen ersichtlich?

- Stimmt der Name dieser Firmenverantwortlichen mit den Namen der online abzuschließenden Unternehmen überein?

- Ist ein weiteres Trägerunternehmen angegeben und die Homepage ggf. nur von einem Dienstleister betrieben, welcher für das Vertragspartnerunternehmen tätig ist?

- Unterliegt das Vertragsunternehmen den Vorschriften und Regularien der Bundesrepublik Deutschland?

- Gibt es Vermögen des Vertragsunternehmens in Deutschland, welches notfalls gepfändet oder durch deutsche Aufsichtsbehörden bzw. die Staatsanwaltschaft arrestiert werden kann?

- Findet sich ggf. ein Firmensitz in Übersee?

Beliebt zuletzt immer wieder Belize, immer noch die Bahamas, Virgin Islands, ggf. die Isle of Man.

Überlegen Sie sich auch:

Was passiert mit dem britischen Finanzplatz nach dem Brexit? Kann ich noch mit Urteilen vor deutschen Gerichten in GB vollstrecken?

Kenne ich die Firmenverantwortliche der Firmen persönlich und kann Ihnen vertrauen?

Vertrauen, dass das Geld, dass ich Ihnen anweise, tatsächlich an mich zurückfließt? Welche Sicherheiten habe ich? Noch nicht einmal das Recht der Finanzaufsicht in Deutschland? Oder einem europäischen Mitgliedstaat?

Es gibt einfach zu viele an unseriösen Brokergesellschaften, Online-Brokern, Internethändlern, als dass man jedenfalls größere Summen investieren sollte, bevor man sich über diese Punkte im Klaren sein sollte.

Wenn es schon passiert ist, helfen wir gerne, die Situation zu untersuchen und zu prüfen, ob effektive Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen.

Unsere Kanzlei hat unzählige Gewinner von Termingeschäften und CFDs gegen internationale Anspruchsgegner vertreten.

In der Rechtsverfolgung setzt sich dann häufig das Glückspiel der hochrisikoreichen Investments fort, da Sie zwar ggf. mit versierten Anwälten in Deutschland oder auch in Übersee erfolgreich klagen können; wenn aber dann auch noch ein Unternehmen nach dem Recht der Bahamas oder dem Recht von Belize abgewickelt wird, haben Sie aus einer verlustreichen synthetischen Wette eine ggf. zwar sehr professionelle juristisch erfolgreiche kostenträchtige Rechtsverfolgung hinter sich, bekommen am Ende aber doch ggf. nur eins: nichts!

Ist die Krise eingetreten und suchen Sie kompetenten rechtlichen Rat, freuen wir uns, wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken. Wir versichern, dass wir national und international rechtsvertretend wiederholt erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Erfolge bei der Rückführung von Geldern erzielen konnten und mit ungebrochenem Engagement auch in Ihrem Fall das Ziel der Schadenswiedergutmachung verfolgen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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