Binary Index Trade – Warnung der FINMA

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Über die Internethandelsplattform binaryindextrade.com wird Anlegern ein Handel in Kryptowährungen und ein Forex-Handel angeboten.

Auf der Webseite wird damit geworben, dass die Hauptaktivitäten des Unternehmens der Handel mit Kryptowährungen und der Devisenhandel seien und das Team aus professionellen Händlern mit umfassender Erfahrung und hohen Gewinnraten besteht und es einzigartige Handelsstrategien ermöglichen würden, den Kunden wöchentlich hohe, stabile Gewinne zu erzielen.

Weiterhin wird dargestellt, dass man den Kunden eine hohe und stabile Kapitalrendite garantiere, um zu beweisen, dass mit den Investitionsplänen zuverlässig und schnell sei und eine Rendite von bis zu 56 % wöchentlich und 7 % täglich erziele.

Warnhinweis der schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA)

Die schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) hat aber die Binary Index Trade auf ihre Warnliste gesetzt.

Die FINMA führt eine Warnliste mit Gesellschaften, die unter Umständen ohne Genehmigung der FINMA Tätigkeiten ausüben.

Bezüglich Unternehmen und Personen, die auf dieser Warnliste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeiten eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder auch falsche Angaben gemacht haben. Außerdem kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen.

Weitere Gründe für Achtsamkeit

Wenn in Deutschland Anlagern Anlagen in Form eines Forex-Handels angeboten wird, stellt dies nach unser Ansicht einen Eigenhandel nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) dar.

Für das Betreiben eines derartigen Eigenhandels oder sonstiger Wertpapierdienstleistungen benötigt ein Anbieter aber eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Über eine Genehmigung der BaFin verfügt Binary Index Trade aber, soweit uns bekannt, nicht.

Dies und auch die Warnung der FINMA und der Umstand, dass der Homepage nicht zu entnehmen ist, wer die Betreibergesellschaft von Binary Index Trade ist und auch kein rechtsverbindliches Impressum existiert, sollten Anleger zur Achtsamkeit mahnen.

Möglichkeiten für Anleger der Binary Index Trade

Wenn Sie über Binary Index Trade Kapital investiert und Schwierigkeiten haben, können Sie sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für den Fall, dass ohne Erlaubnis der BaFin Anlagen angeboten werden, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG durchsetzen lassen.

Auch andere Ansprüche sind denkbar.

Sofern im Handelskonto dokumentierte Guthaben nicht ausgezahlt werden, sollten Sie rasch handeln und einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt konsultieren.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.

Stand: 26.02.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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