Bit ePrex X1 – Warnung der CNMV
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Anleger sollten bei Anlagen über die Onlinehandelsplattform btceprex.net nicht nur wegen einer Warnung der CNMV vorsichtig sein.
Auf der Homepage erfahren Investoren, dass Bit ePrex X1 aus einem dynamischen Team von Fachleuten mit einem ausgeprägten Gespür für das Aufspüren profitabler Perspektiven auf dem sich ständig verändernden Markt besteht und es das Hauptziel sei, finanzielles Wachstum zu verfolgen und dabei die angeborene Instabilität und Unvorhersehbarkeit zu erkennen, die mit verschiedenen Handelsmethoden verbunden sind.
Es würde eine breite Palette von Vermögenswerten angeboten, die alle Arten von Anlegern ansprechen, von denen, die traditionelle Anlagestrategien verfolgen, bis zu denen, die neugierig auf die neuesten Finanztrends sind und, ganz gleich, ob man sein Vermögen vermehren, sein Portfolio erweitern oder sich in komplexe Handelsstrategien vertiefen möchte, Bit ePrex X1 würde einem die notwendigen Instrumente und Möglichkeiten bieten, um seine Anlageziele zu erreichen.
Anleger sollen über Bit ePrex X1 u.a. Differenzkontrakte (CFDs) auf verschiedene Basiswerte, wie z.B. Aktien oder Kryptowährungen handeln bzw. Forex-Geschäfte tätigen können.
Aber zu Bit ePrex X1 bzw. Bitcoin Eprex Warnhinweis der CNMV
Nach einer Warnung der spanischen Finanzmarktaufsichtbehörde, der CNMV, ist btceprex.net bzw. Bitcoin Eprex nicht im Register der Kommission eingetragen und daher nicht zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderer Tätigkeiten, die der Aufsicht der CNMV unterliegen, berechtigt.
Bit ePrex X1 bzw. Bitcoin Eprex auch ohne Genehmigung der BaFin
Wenn Forex-Geschäften oder auch CFDs als Wertpapierdienstleistung in Deutschland angeboten werden, handelt es sich um einen Eigenhandel nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).
Dafür muss ein Anbieter aber eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)haben.
Bit ePrex X1 verfügt aber über keine Erlaubnis der BaFin.
Weitere Indizien für fehlende Seriosität von Bit ePrex X1 bzw. Bitcoin Eprex
Die Domain der Webseite btceprex.net ist nach unseren Erkenntnissen erst ca. ein Jahr alt.
Auch verbergen die Bertreiber ihre Identität hinter einem Verschleierungsdienst.
Als Betreibergesellschaft wird auf der Homepage einmal eine Bit ePrex X1 und ein anderes Mal eine Bitcoin ePrex 4000 genannt, ohne eine Rechtsform anzugeben.
Eine fehlende Erlaubnis der BaFin und anderen Aufsichtsbehörden ist häufig auch ein Indiz dafür, dass die Plattform nicht seriös ist.
Möglichkeiten für Anleger von Bit ePrex X1 bzw. Bitcoin Eprex
Da Bit ePrex X1 bzw. Bitcoin Eprex nach unserer Meinung nicht seriös ist, sollten Anleger bei Problemen rasch einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen.
Anleger können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als kompetenten Berater zu rechtlichen Möglichkeiten und für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wenden.
Das unerlaubte Betreiben von Wertpapierdienstleistungen, etwa Forex-Geschäfte oder CFDs löst für Investoren einen Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15 WpIG aus.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt viele Anleger gegenüber unseriösen Plattformen, vor allem auch bei Betrugsfällen im Bereich CFDs, Kryptowährungen oder Forex.
Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.
Stand: 25.02.2025

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig
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