Treue Investments – Anlagebetrug möglich!
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Die Ausführungen auf der Homepage, dass Treue Investments in 2011 gegründet worden sei und sich in Deutschland als führende digitale Plattform für Geldanlagen etabliert habe und als Pionier für einfache Spar-, Investment- und Vorsorgelösungen man Privatkunden einen unkomplizierten Zugang zu globalen Kapital- und Einlagenmärkten – ein Vorteil, von dem auch Finanzinstitute profitieren, ermöglichen würde, mögen zunächst seriös geklungen haben.
Auch wurde auf der Webseite treueinvestments.de dargestellt, dass man von der persönlichen Betreuung durch einen Finanzexperten, der seine Ziele versteht, profitieren soll, ob Festgeld, grüne Investitionen, Wertpapiere, Edelmetalle oder KI-Investments – man würde maßgeschneiderte Lösungen für die Vermögensstruktur von einem bieten.
Anleger sollten bei Treue Investments u.a. insbesondere Anlagen in Festgelder und Tagesgelder abschließen können.
Wenn Anleger Gelder bei Treu Investments investiert haben, besteht für sie allerdings dringender Handlungsbedarf, da nach unserer Bewertung der Verdacht eines Betruges besteht.
Zu Treue Investments Warnhinweis der BaFin
Vor Anlagen bei Treue Investments hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Warnung ausgesprochen, da ohne ihre Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen angeboten werden, insbesondere die Vermittlung von Festgeldern.
Wenn Anlegern Fest- oder Tagesgelder angeboten werden und dabei eine unbedingte Rückzahlung des angenommenen Kapitals versprochen wird, handelt es sich um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Abs.1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG).
Dafür muss ein Anbieter aber eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben.
Anleger überweisen häufig die Anlagesumme für ein Tages- oder Festgeld auf ein ihnen vorgegebenes Konto in der irrigen Ansicht, dass es auf ihren Namen lautet. Tatsächlich handelt es sich aber um ein Konto der anbietenden Gesellschaft bzw. einer mit dem Anbieter verbundenen Gesellschaft oder Person. Ausschlaggebend ist nämlich nicht die Bezeichnung des Empfängers, sondern die IBAN.
Auch soweit eine Betreuung durch Finanzexperten offeriert wurde, kann es sich um eine erlaubnispflichtige Anlageberatung nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 Wertpapierinstitutsgesetz handeln.
Treue Investments verfügt aber über keinerlei Genehmigung der Bafin.
Anzeichen für Betrug bei Treue Investments
Schon die fehlende Lizenz der BaFin und deren Warnung ist ein Anzeichen, dass Treue Investments nicht seriös ist und Anleger betrügerisch geschädigt wurden.
Auch der Umstand, dass die Webseite von Treue Investments nach dem Warnhinweis der BaFin nicht mehr erreichbar ist, spricht für ein Betrugsmodell.
Soweit auf der Homepage auf eine Ester Finance Titrisation verwiesen wurde, handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch zu Lasten dieser Gesellschaft durch die Betreiber von Treue Investments.
Auf der Webseite wurde auch wahrheitswidrig mit einer positiven Bewertung von Stiftung Warentest geworben.
Im Gegensatz zur Behauptung einer Gründung in 2011 wurde die Webseite nach unseren Recherchen erst im Februar 2025 aktualisiert, wobei zur Verschleierung der Identität der Betreiber ein Anonymisierungsdienst verwendet wurde.
Möglichkeiten für Anleger von Treue Investments
Ein genauer Blick auf Treue Investments ergibt, dass es sich um ein unseriöses Portal handelt und ein Betrug, insbesondere mit Tagesgeld- und Festgeldanalgen naheliegt.
Anleger, die bereits Anlagen bei Treue Investments getätigt haben, sollten zeitnah anwaltliche Unterstützung suchen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner steht betroffenen Anlegern jederzeit für ihre Fragen zu rechtlichen Möglichkeiten, um eingezahlte Gelder wieder zu erhalten, zur Verfügung.
Wenn Investoren Tages- oder Festgelder abgeschlossen haben, kommt ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG wegen des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften in Bertracht.
Sofern Anleger über Umstände, wie die Betreibergesellschaft oder eine positive Bewertung von Stiftung Warentest oder die Dauer der Geschäftstätigkeit getäuscht wurden, kann sich für sie auch ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung durchsetzen lassen.
Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.
Stand: 30.04.2025

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig
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