Bitcoin-Verkäufer erhält sein Geld
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Wir vertraten einen Trader, der, nachdem er seine Bitcoins auf einer Handelsplattform verkauft hatte, aber vom Käufer nicht bezahlt worden war. Dies hatte auch seinen Grund.
Versehentlich hatte unser Mandant, der den Verkauf der Bitcoin auf einer Internet-Handelsplattform über sein Smartphone steuerte, angeklickt, dass er schon bezahlt worden sei. Dies, obwohl dies nicht der Fall war. Gleichzeitig hatte unser Mandant die Bitcoins schon auf das Konto/Wallet des Käufers bereits übertragen. Wirklich blöd gelaufen.
Derartiges kann bei Vertragsabschlüssen im Internet und bei Nutzung eines Smartphones relativ schnell passieren.
Ein solcher Fehler (Vertippen) ist rechtlich als Erklärungsirrtum zu bewerten und berechtigt zur Anfechtung des Vertrages insgesamt.
Eine solche Anfechtungserklärung ist fristgebunden, sollte sofort spätestens aber 14 Tage nach dem Erkennen des Irrtums gegenüber der Gegenseite erklärt werden. Dies, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. (Lieber zerstört man durch Anfechtungserklärung gegenüber dem Vertragspartner den Vertrag insgesamt, als an einem Vertrag festzuhalten, der von den gewechselten Erklärungen zu einer unentgeltlichen Übertragung verpflichtet, wenn nur ein Verkauf entgegen Entgelt gewünscht ist).
Ebenso sollte man das Beschwerdemanagement der Handelsplattform informieren, damit der Vertragspartner auch hierüber informiert wird, dass ein Irrtum vorliegt und man nicht am Vertrag festhalten will.
Alleine entsprechende Mitteilung des Beschwerdemanagements der Plattform hatte im Fall unseres Mandanten allerdings nicht ausgereicht, den Käufer zu beeindrucken. Dieser freute sich über die an ihn übertragenen Bitcoins und veranlasste von sich aus erst einmal nichts weiter.
Erst nach Erhalt des Schriftsatzes unserer Kanzlei bequemte sich der Käufer der Bitcoins unseres Mandanten dann zur Zahlung.
Ein gutes Geschäft hatte der Käufer trotzdem gemacht: der Kurs des Bitcoins war während des Zeitraumes unserer Beauftragung weiter gestiegen. Ein gutes Geschäft für den Käufer.
Allerdings könnte aufgrund der Anfechtung nun auch unser Mandant darauf klagen, die Bitcoins vom Käufer zurück zu erhalten. Der ursprüngliche Vertrag war durch die Anfechtung vernichtet worden. Klar müsste unser Mandant in diesem Fall aber eine Leistungsklage (Übertragung der Bitcoin auf sein Wallet – Zug um Zug gegen Rückzahlung des nunmehr erhaltenen Kaufpreises) erheben.
Die Bitcoins für unseren Mandanten zurück zu klagen, wäre eine mögliche Alternative. Immerhin wäre die Anfechtung rechtzeitig erfolgt und damit die an den Käufer bereits übertragenen Bitcoins vom Käufer zurück zu übertragen.
Der Anfall weiterer Gerichts- und Anwaltskosten wäre aber jedenfalls dann ein schlechtes Geschäft, wenn der Kurs des Bitcoins während des Verfahrens fällt. Dabei ist der Zeitpunkt, wann ein Urteil gefällt wird, ungewiss. Manche Gerichte benötigen 4, andere 6 Monate, andere wieder 12 Monate oder länger, bis die erste Instanz durch ein Urteil beendet ist.
Anders als beim normalen Handel mit Bitcoins kann man sich also nicht auf Intuition und kurzfristige Chancen einer Kurssteigerung einstellen, um zum richtigen Zeitpunkt zu handeln, um Profit zu machen.
Im Klageverfahren muss man auf das Urteil warten. Erst im Rahmen der Vollstreckung kann dann Zwangsgeld gegen den Gegner beantragt werden, wenn die Rückübertragungen der Bitcoins trotz stattgegebenen Urteil nicht erfolgt. Das Zwangsgeld bekommt aber der Staat. Ist der Wert der Bitcoins schließlich gefallen, wenn die Vollstreckung greift und der Gegner die Bitcoins zurück überträgt, ist die Gefahr, insgesamt ein wirtschaftlich schlechtes Geschäft zu machen, hoch. Dass man mit obsiegenden Urteil auch die Verfahrenskosten vom Gegner zurückerhält, ist jedenfalls dann ein nur geringer Trost, wenn z. B. der Kurs um 30 % oder mehr eingebrochen ist.
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