Bitkapital – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Anlegern kann man von Handelsgeschäften über die Internethandelsplattform Bitkapital aus mehren Gründen nur abraten.

Auf die Gründe werden wir im Folgenden kurz eingehen:

Die Internethandelsplattform Bitkapital bietet unter der Domain bitkapital.io angeblich den Zugang zu profitablen Handelsgelegenheiten auf den Märkten für Kryptowährungen an, wobei auch der Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) möglich sein soll.

Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 28.03.2024 vor Angeboten der Onlinehandelsplattform Bitkapital warnte und mitteilte, dass der Verdacht bestünde, dass die Betreiber der Webseite bitkapital.io ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben bzw. Finanzdienstleistungen erbringen, kann man Anlegern nur raten, von Anlagen über diese Firma Abstand zu nehmen.

Letztlich geht aus der Pressemitteilung der BaFin hervor, dass die Verantwortlichen der Firma Bitkapital gegen das Kreditwesengesetz (KWG) verstoßen und in Deutschland unerlaubt agieren, in dem sie ungenehmigt Finanzdienstleistungen erbringen.

Unabhängig davon existiert auf der Internetseite der Firma Bitkapital auch kein rechtsverbindliches Impressum mit einem Hinweis auf die vertretungsberechtigten Organe der Firma Bitkapital.

Die Büroräume der Firma Bitkapital sollen sich in England unter folgender Adresse finden: Unit 100 Digital Drive, Billericay, Essex, United Kingdom, CM12 0DD.

Führt man hierzu eine entsprechende Recherche durch, so finden sich keine Hinweise darauf, dass die Firma Bitkapital in Essex / Großbritannien eine Niederlassung hat. Auch dies spricht nicht für die Firma Bitkapital.

Mittlerweile warnte auch die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) am 20.03.2024 vor der Firma Bitkapital und stellte fest, dass der Anbieter auch in Österreich keine Berechtigung hätte, konzessionspflichtige Bankgeschäfte zu erbringen. Der Firma Bitkapital sei der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung nicht gestattet.

Anleger, die bei der Plattform Bitkapital investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

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Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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