"Akutes Abdomen" Teil 1: Blinddarmdurchbruch nach Fehldiagnose - 9.000,00 € Schmerzensgeld

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Mit starken bis unerträglichen, krampfartigen Bauchschmerzen begab sich unsere Mandantin an einem Freitag in die Notaufnahme des nächstgelegenen Krankenhauses. Zu Hause hatte sie sehr stark erbrochen. Nach Blutabnahme, Ultraschall-Untersuchung und Verabreichung eines Schmerzmittels wurde ihr erklärt, ein Anlass für eine stationäre Aufnahme bestehe nicht. Falls die Beschwerden sich verschlimmerten, sollte sie aber nicht wieder das Krankenhaus aufsuchen, sondern sich stattdessen in der örtlichen Notfalldienstpraxis vorstellen. Das Ergebnis der Blutuntersuchung warteten die behandelnden Ärzte nicht mehr ab.

Am folgenden Tag suchte unsere Mandantin mit unveränderten Beschwerden die Notfalldienstpraxis auf. Der diensthabende Arzt, ein Psychiater, ordnete die Symptome wiederum nicht als Blinddarmentzündung ein, sondern führte diese auf angeblichen Stress zurück. Auch der geschwollene Bauch unserer Mandantin veranlasste den Arzt nicht, einen Internisten zur Abklärung der Diagnose hinzuzuziehen.

Nachdem unsere Mandantin den Rest des Wochenendes unter weiterhin starken Schmerzen zu Hause verbracht hatte, überwies ihr Hausarzt sie am Montag direkt in stationäre Behandlung. Unter dem Verdacht auf Blinddarmentzündung wurde unsere Mandantin sofort operiert.

Die Diagnose lautete schließlich gangränöse Appendizitis mit Perforation und Peritonitis, d.h. der entzündete Blinddarm war bereits durchgebrochen und hatte eine Bauchfellentzündung verursacht. Unsere Mandantin war anschließend körperlich sehr geschwächt und benötigte eine lange Erholungszeit. Als typische Dauerfolgen haben sich Verwachsungen im Bauchraum und Störungen der Darmmotorik entwickelt.

Nach kurzen Regulierungsverhandlungen mit der Haftpflichtversicherung des Krankenhausträgers zahlte diese an unsere Mandantin eine Abfindung von 9.000,00 €. Zusätzlich übernahm die Versicherung die angefallenen Rechtsanwaltsgebühren aus diesem Betrag.

Die Haftpflichtversicherung räumte ein, dass die Laborwerte vom Freitag eine alarmierende Erhöhung der Leukozytenzahl unserer Mandantin ergeben hatten - ein deutlicher Hinweis auf die akute Blinddarmentzündung.


Viktoria von Radetzky, Fachanwältin für Medizinrecht



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