Blitzer in Neuleiningen, Gem. Neuleiningen, auf der A 6, bei km 588,6, FR Saarbrücken- Fehleranfälliges Messgerät!

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Die Messstelle befindet sich auf der Autobahn A 6 bei Kilometer 588,6 in der Gemarkung Neuleiningen, Fahrtrichtung Saarbrücken. Es handelt sich um einen Abschnitt mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Überwachung erfolgt durch die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer. Diese Stelle ist ein regelmäßiger Kontrollpunkt, insbesondere aufgrund der Verkehrsbedeutung der A 6 und der dort häufig herrschenden hohen Fahrdynamik.

Funktionsweise des Messgeräts PoliScan Speed

Das PoliScan Speed arbeitet mit der sogenannten LIDAR-Technologie (Laser Imaging Detection and Ranging). Es sendet in einem bestimmten Winkelbereich Laserimpulse aus, die von Fahrzeugen reflektiert und zum Gerät zurückgesendet werden. Aus der zurückgelegten Weg-Zeit-Relation berechnet das System die Geschwindigkeit des erfassten Fahrzeugs.

Das Besondere: Das Messgerät überwacht einen Bereich von bis zu 75 Metern und soll dabei mehrere Fahrspuren gleichzeitig kontrollieren können. Theoretisch bietet diese Technik hohe Präzision – in der Praxis jedoch zeigen sich zahlreiche systembedingte Schwächen.

Fehlerquellen bei der Messung mit PoliScan Speed

Trotz technischer Raffinesse weist das PoliScan Speed erhebliche Mängel auf, die die Verwertbarkeit vieler Messungen infrage stellen:

  • Signalauffächerung: Der große Messbereich führt zu einer Streuung der Laserimpulse, wodurch reflektierte Signale verzerrt werden. Dies kann zu falschen Zeit- und Wegdaten führen, auf denen die Geschwindigkeitsberechnung beruht.

  • Mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich: Häufig befinden sich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messbereich. In solchen Fällen kann das Gerät nicht eindeutig zuordnen, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Eine fehlerhafte Bildzuweisung ist möglich.

  • Ungenauer Aufstellwinkel: Für korrekte Messergebnisse muss das Gerät exakt rechtwinklig zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Schon geringfügige Abweichungen können zu deutlich zu hohen Messwerten führen.

  • Formelle Mängel: Fehlt in der Verfahrensakte der Nachweis über die Schulung des Messbeamten oder ist die Eichung des Geräts abgelaufen, darf die Messung rechtlich nicht verwertet werden. Auch unvollständige Messprotokolle können zur Unverwertbarkeit führen.

Ein unabhängiges, TÜV-zertifiziertes Gutachten – wie es Rechtsanwalt Andreas Junge regelmäßig beauftragt – deckt solche Mängel zuverlässig auf. Die Erfahrung zeigt: Hier sind überdurchschnittlich viele Messergebnisse angreifbar.

Warum ein Einspruch sich hier besonders lohnt

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei dieser Messstelle bietet besonders gute Erfolgsaussichten. Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren auf Verkehrsrecht spezialisiert und bundesweit als Verteidiger in Bußgeldverfahren tätig. Er kennt die technischen Schwächen von PoliScan Speed im Detail und kann zielgerichtet verteidigen.

Die Kostenfrage ist ebenfalls geklärt: Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese die vollständigen Kosten des Verfahrens. Selbst eine eventuell vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht – für Mandanten bleibt das Verfahren also kostenfrei.

Kontaktmöglichkeiten – direkt, unkompliziert und bundesweit

Ein persönlicher Besuch in der Kanzlei ist nicht erforderlich. Die Kommunikation kann vollständig telefonisch, per E-Mail oder über anwalt.de erfolgen – schnell, sicher und effizient.

1. Über anwalt.de:
Das Profil von Rechtsanwalt Andreas Junge auf www.anwalt.de bietet ein sicheres Kontaktformular zur Übermittlung von Unterlagen. Dort können Sie Bußgeldbescheide, Anhörungen oder sonstige Schreiben direkt hochladen und Ihr Anliegen schildern.

2. Per E-Mail:
Senden Sie Ihre Unterlagen direkt an:
junge@jhb.legal

3. Telefonisch:
Für Rückfragen und Ersteinschätzungen:
Kanzleinummer: 030 39839032
Mobil (auch abends und am Wochenende): 0179 2346907

Gerade an der Messstelle in Neuleiningen bei km 588,6 auf der A 6 treten regelmäßig typische Fehler des PoliScan-Speed-Systems auf. Ein Einspruch hat daher sehr gute Erfolgsaussichten – insbesondere mit einem erfahrenen Verteidiger wie Rechtsanwalt Andreas Junge an Ihrer Seite. Die komplette Kommunikation ist bundesweit möglich, ein Kanzleibesuch ist damit nicht notwendig. Ein kostenfreier und professioneller Einspruch ist bei bestehender Rechtsschutzversicherung jederzeit realisierbar.

Foto(s): Andreas Junge

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