Blitzer in Wiesbaden, OT Nordenstadt, A 66, km 24,702, Fahrtrichtung Rüdesheim- Verfahrenseinstellung möglich!
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Die Messstelle befindet sich auf der Bundesautobahn A 66 bei Kilometer 24,702 in Höhe des Wiesbadener Ortsteils Nordenstadt. Gemessen wird in Fahrtrichtung Rüdesheim. Es handelt sich um einen Abschnitt mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Überwachung erfolgt durch die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel. Eingesetzt wird ein fest installiertes Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed.
Gerade auf dieser mehrspurigen Strecke ist das Verkehrsaufkommen hoch. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messbereich befinden, ist entsprechend groß – mit entscheidenden Folgen für die Messgenauigkeit.
Funktionsweise des Messgeräts PoliScan Speed
Das Gerät PoliScan Speed arbeitet mit einer LIDAR-Technologie. Dabei wird ein kontinuierlicher Strahlungsfächer aus Laserimpulsen über eine Strecke von bis zu 75 Metern ausgesendet. Fahrzeuge, die in diesen Bereich einfahren, reflektieren die Impulse. Die zurückgeworfenen Signale ermöglichen es dem Gerät, die Fahrzeit über eine definierte Strecke zu berechnen. Aus dieser Zeit ermittelt das System dann die Geschwindigkeit – und vergleicht sie mit dem erlaubten Tempolimit.
Diese Methode ist zwar modern, weist jedoch eine ganze Reihe von Fehlerquellen auf, die insbesondere bei dichtem Verkehr und auf breiten Fahrbahnen wie der A 66 ins Gewicht fallen.
Fehlerquellen und Angriffsflächen
Auffächerung der Lasersignale
Die ausgesandten Laserstrahlen verbreitern sich im Verlauf der Messstrecke und verlieren an Präzision. Dadurch entstehen Verzerrungen in den Rückstrahlsignalen, die zu ungenauen Messergebnissen führen können. Das ist ein systemimmanentes Problem des Messverfahrens.
Gleichzeitige Erfassung mehrerer Fahrzeuge
Die häufige Anwesenheit mehrerer Fahrzeuge im Messbereich führt dazu, dass das Gerät das gemessene Tempo nicht eindeutig einem bestimmten Fahrzeug zuordnen kann. In der Praxis wird das häufig übersehen, in einem Einspruchsverfahren jedoch entscheidend: Die Beweisführung der Behörde ist dann ungenügend. In solchen Fällen wurde etwa durch das Amtsgericht Mannheim (Beschluss vom 29.01.2016, Az. 21 OWi 509 Js 35740/15) die Verwertbarkeit der Messung verneint.
Fehlausrichtung des Messsensors
Der Messkopf muss exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Geringste Abweichungen führen zu falschen Geschwindigkeitswerten. Diese Fehler treten gerade bei mobilen oder halbstationären Aufbauten besonders häufig auf.
Formale Fehler – Schulungsnachweise und Eichung
Fehlt in der Verfahrensakte ein Nachweis über die Schulung der Messbeamten oder ist die Eichung des Geräts zum Messzeitpunkt abgelaufen, dürfen die Daten nicht verwertet werden. In mehreren Verfahren (z. B. AG Meißen, Beschluss vom 29.04.2019, Az. 13 OWi 703 Js 2119/19) wurden Messungen deshalb vollständig aufgehoben.
Warum sich ein Einspruch in diesem Fall besonders lohnt
In Fällen wie dem vorliegenden gibt es eine Vielzahl potenzieller Fehlerquellen – sowohl technischer als auch formeller Art. Die Chancen, dass ein Einspruch Erfolg hat, sind entsprechend hoch. Ein spezialisiertes Gutachten kann beispielsweise nachweisen, dass sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich befanden oder dass das Gerät nicht ordnungsgemäß positioniert war.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt mit langjähriger bundesweiter Erfahrung. Er kennt die Schwächen der eingesetzten Messtechnik genau und arbeitet eng mit TÜV-zertifizierten Gutachtern zusammen. So kann bereits vor dem Hauptverhandlungstermin geprüft werden, ob formale oder technische Fehler vorliegen, die eine Einstellung des Verfahrens ermöglichen.
Kontaktmöglichkeiten – bundesweit, ohne Kanzleibesuch
Ein persönlicher Besuch in der Kanzlei ist nicht notwendig. Die gesamte Kommunikation kann telefonisch, per E-Mail oder über anwalt.de erfolgen. Alle Unterlagen werden digital entgegengenommen und schnell bearbeitet.
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Kanzleianschluss: 030 39839032
Notfallnummer (auch abends und am Wochenende): 0179 2346907
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Anfragen bitte an: junge@jhb.legal
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Online-Kontakt über anwalt.de
Über das Kontaktformular auf www.anwalt.de/andreas-junge können Sie schnell und sicher eine unverbindliche Anfrage stellen. Rückmeldungen erfolgen zeitnah – oft noch am selben Tag.
Keine Kosten bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung
Besonders vorteilhaft: Bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernimmt diese die gesamten Kosten. Selbst eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht geltend gemacht. Für Mandanten entstehen somit keinerlei finanzielle Risiken.
Gerade an vielbefahrenen Messstellen wie in Wiesbaden-Nordenstadt treten systematisch Fehler bei der Messung auf. Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein erfahrener Spezialist, der die Schwachstellen des PoliScan-Systems kennt und bundesweit erfolgreich verteidigt. Ein Einspruch ist in solchen Fällen dringend zu empfehlen – unkompliziert, kostensicher und effektiv.

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