Blue Capital Metropolitan Amerika – Fehlerhafte Anlageberatung? Wie können Anleger sich wehren?

  • 1 Minuten Lesezeit

Mit einer Investition in Immobilien wird von Anleger oft Beständigkeit, Verlässlichkeit und Sicherheit verbunden. Daher erfreuten sich Immobilienfonds wie der 2006 aufgelegte Fonds Blue Capital Metropolitan Amerika einiger Beliebtheit bei Anlegern. Dass unliebsame Entwicklungen auch bei Immobilieninvestition auftreten können, mussten die Anleger des Fonds Blue Capital Metropolitan Amerika bereits feststellen: Die Ausschüttungen liegen deutlich hinter den einstigen Prognosen zurück.

Die ausgefallenen Ausschüttungen des Immobilienfonds sind nur eines von verschiedenen Risiken, welche einer Beteiligung an einer unternehmerischen Kommanditgesellschaft innewohnen. Es gibt auch grundlegender Risiken. Wurden Anleger in der Anlageberatung dennoch zugesichert, dass es sich bei dem Blue Capital Metropolitan Amerika eine „sichere" Kapitalanlage handele, so wirft dies angesichts der dem Fonds innewohnenden Risiken Fragen auf. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht.

Anlageberatung musste anleger- und anlagegerecht sein

Grob umrissen weist eine ordnungsgemäße Beratung zwei Schritte auf: Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers von den Beratern in Erfahrung gebracht werden; beispielsweise, ob (Nominal)Sicherheit gewünscht wird oder ob das investierte Geld jederzeit verfügbar sein soll. Anhand dieser Vorgaben sollen die Berater anschließend eine passende Kapitalanlage auswählen. Über die (passenderweise ausgewählte!) Kapitalanlage muss der Anleger anschließend näher informiert werden.

Haben Anleger das Gefühl, dass bei ihrer Anlageberatung Fehler passiert sein können, kann dies im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung festgestellt werden. Anleger, die aufgrund der Empfehlung eines Beraters in den Fonds Blue Capital Metropolitan Amerika investierten und sich nun fragen, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll

Beiträge zum Thema