BMW Abschalteinrichtung: Fragen und Antworten für Betroffene Modelle

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Rückrufaktion bei BMW: Ein Wendepunkt für Fahrzeugbesitzer

München, den 21.02.2024 - Nach jahrelangen Untersuchungen und der Vorlage eines Software-Gutachtens durch die Deutsche Umwelthilfe hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei bestimmten BMW-Modellen, darunter der BMW X3 aus dem Baujahr 2012, unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Ein Umstand, den BMW bisher stets bestritten hatte. Das KBA hat die Verwaltungsentscheidung per Pressemitteilung veröffentlicht.

Interview mit Rechtsanwalt Thorsten Krause

Rechtsanwalt Thorsten Krause, der sich auf die Vertretung geschädigter BMW-Fahrer spezialisiert hat, erläutert hier im Interview die Hintergründe, mögliche Rechtsmittel und die Zukunftsaussichten für die betroffenen BMW Fahrzeughalter.

Was genau hat das KBA bei den BMW-Fahrzeugen festgestellt?

Rechtsanwalt Krause:  Das KBA hat nachgewiesen, dass BMW bei bestimmten Modellen, wie dem BMW X3 des Jahres 2012, unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat. Dies trotz der bisherigen Bestreitungen von BMW, solche Einrichtungen zu nutzen. Unter anderem wird die Abgasrückführung, ein wesentliche Element zur Reduzierung von Schadstoffen, bei aktivierter Klimaanlage um 5 % reduziert.

Warum erst jetzt diese Feststellung?

Rechtsanwalt Krause:   Die Abschalteinrichtung war sehr schwer zu finden. Es musste ein aufwendiges und teures Software-Gutachten erstellt werden. Zum Glück haben die Experten der Deutschen Umwelthilfe hier nicht locker gelassen und sich der Aufgabe gestellt, die Abschalteinrichtungen zu finden und auf den Punkt zu identifizieren. Diese Ergebnisse haben sie dann an das KBA weitergegeben, die daraufin gezielt eigene Nachforschungen anstellen konnten und das Ergebnis bestätigen.

Wie reagiert BMW auf diese Feststellungen?

Rechtsanwalt Krause:  BMW bestreitet weiterhin, vorsätzlich unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet zu haben. Doch die Beweislage, auch aus unserer Sicht, deutet klar darauf hin, dass diese Abschalteinrichtungen bewusst zur Täuschung eingesetzt wurden, da sie das Fahrzeug im NEFZ deutlich „sauberer“ darstehen lassen als im normalen Betrieb und einen plausiblen Grund, warum die eingeschaltene Klimaanlage hier eine so bedeutende Rolle spielen soll, hat BMW nach unserem Dafürhalten bisher noch nicht vorbringen lassen.

Welche Schritte können betroffene Fahrer nun unternehmen?

Rechtsanwalt Krause:  Betroffene haben die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Insbesondere nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2023 können sie einen Differenzschaden von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises fordern. In Fällen, in denen die Abschalteinrichtungen vorsätzlich verwendet wurden, besteht sogar die Chance auf eine vollständige Rückabwicklung des Kaufs.

Wie sehen Sie die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung dieser Ansprüche?

Rechtsanwalt Krause:  Die Aussichten sind sehr gut, besonders nach der aktuellen Entwicklung in der Rechtsprechung und den Urteilen des für BMW zuständigen Oberlandesgerichts München, die BMW zur Zahlung verurteilt haben.

Gibt es einen speziellen Rat für betroffene BMW-Fahrer?

Rechtsanwalt Krause:   Betroffene sollten sich an eine spezialisierte Kanzlei wenden. Wir bieten eine kostenfreie Erstberatung an und prüfen mögliche Deckungen durch Rechtsschutzversicherungen, um das Verfahren ohne eigenes Kostenrisiko führen zu können.

Es ist ein wichtiger Schritt, dass die unzulässigen Abschalteinrichtungen nun offiziell bestätigt wurden. Besonders überraschend ist, dass diese mit eigentlich einfachen Mitteln wie dem Status der Klimaanlage gesteuert wurden. Wir sind froh, dass unsere langjährigen Bemühungen nun Früchte tragen und dazu beitragen, Licht ins Dunkel dieser Praktiken zu bringen und danken vor allem der Deutschen Umwelthilfe für ihre Beharrlichkeit bei der Untersuchung der Fahrzeuge.

Foto(s): @ KAP Rechtsanwälte | Kanzlei München


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