BMW Abgasskandal: betroffene Modelle

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Dieselskandal auch bei BMW

Auch BMW ist vom Dieselskandal betroffen: Zahlreiche Modelle weisen sog. unzulässige Abschalteinrichtungen auf. Unzulässige Abschalteinrichtungen regeln die Abgasreinigung so herunter, dass sie im Grunde unwirksam bleiben und der Schutz von Gesundheit und Umwelt nicht mehr gewährleistet ist. In Rede stehen hier vor allem sog. Thermofenster, die die Abgasreinigung z.B. nur bei 20-30 Grad in vollem Umfang laufen lassen und ansonsten abschalten. Thermofenster sollen Experten zufolge bei nahezu allen Dieselfahrzeugen bis zur Euronorm 6c vorliegen. 

Für Betroffene ist mindestens ein Pauschalschadensersatz von bis zu 15 % des Kaufpreises möglich.

Bei BMW-Fahrzeugen gibt es zahlreiche Indizien für unzulässige Abschalteinrichtungen.

BMW-Diesel mit rekordverdächtigem Schadstoffausstoß (DUH-Gutachten)

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat BMW-Modelle untersucht und geradezu alarmierende Werte entdeckt. Das Problem dürfte aber nicht nur bei den untersuchten Fahrzeugen vorliegen.

Ein BMW 525d mit Euronorm 5 stieß 5.847 mg NOx/km aus, was dem 32-fachen des für dieses Fahrzeug geltenden Euronorm 5-Grenzwerts entspricht, direkt gefolgt von einem BMW 318d, der auf dem Papier die Euronorm 6 erfüllt. Auf der Straße emittierte das Fahrzeug bis 3.934 mg NOx/km, das 49-fache des Euro 6 Grenzwerts. Der federführende Experte Axel Friedrich:

„Die Software-Analyse belegt, dass unterhalb von 18 Grad Celsius und oberhalb von 40 Grad Celsius die Abgasrückführung reduziert wird. Bei den von uns in diesem Jahr gemessenen BMW-Fahrzeugen konnten wir ebenfalls feststellen, dass die Abgasrückführung in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit und des Drehmoments verändert wird. Bei konstanter Geschwindigkeit auf der Autobahn stieß der BMW 525d Euro 5 bei Tempo 143 km/h durchschnittlich 2.510 mg der giftigen Stickoxide pro km aus und die Abgasrückführungsrate verblieb konstant auf null. Solche Fahrzeuge haben auf der Straße nichts zu suchen."

Nach Angaben der Bild-Zeitung hat das Kraftfahrt-Bundesamt auf die genannten Untersuchungen hin ein förmliches Verfahren gegen BMW eingeleitet.  

Von amtlichen Rückrufen betroffene BMW-Modelle

Mehrere Modelle von BMW weisen bereits nach amtlichen Feststellungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)  unzulässige Abschalteinrichtungen auf. Hierzu erzwang das KBA Rückrufe und Updates. Zu den Modellen gehören solche mit den folgenden Genehmigungsnummern (allesamt nur die Varianten mit einer Leistung von 280 KW, 3.0 Hubraum und Baujahr 2012-2017):

M550d xDrive:

e1*2007/46*0363*10 - 12 
e1*2007/46*0363*13 - 15
e1*2007/46*0455*08 - 09
e1*2007/46*0455*10 - 12

750d xDrive, 750Ld xDrive:

e1*2007/46*0276*08 - 09     
e1*2007/46*0276*06 - 07   
e1*2007/46*0276*06 - 07
e1*2007/46*0276*08 - 09

Die Genehmigungsnummer finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Und:

X3 XDrive20d, X3 sDrive 18d, Euro 5

Im X3 hat das KBA trotz gegenteiliger Beteuerungen von BMW unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt.

Die Münchner Staatsanwaltschaft hat hierzu Ermittlungen gegen BMW „wegen Betrugsverdachts in der Abgas-Reinigung“ eingeleitet. Es bestehe der Verdacht, dass BMW eine prüfstandbezogene Abschalteinrichtung verwendet und somit vorsätzlich/betrügerisch handelt. Die Ermittlungen wurden  zwar gegen eine Geldbuße eingestellt. Allerdings tauchen - siehe oben- immer wieder neue Tatsachen auf, die das Blatt noch einmal wenden könnten.

Geleaktes Bosch-Dokument

Neben den Modellen mit amtlichen Feststellungen weisen mit hoher Wahrscheinlichkeit etliche weitere Modelle rechtswidrige Manipulationssoftware auf. Ein lange geheim gehaltenes Dokument aus dem Unternehmen Bosch, das die  Software zur Abgassteuerung programmiert hat, listet  44 verschiedene Funktionen auf, die als unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werden können oder, wie es wörtlich heißt, Funktionen

"die ein besonderes Potential für nicht behördenkonforme Applikation bieten". 

Bei 14 dieser Funktionen wird BMW AG als Auftraggeber genannt. 

Bei mehreren Funktionen wird sogar hervorgehoben, dass sie für eine übermäßige Harnstoffdosierung 

"über Bauteilschutzgründe hinaus" 

tauglich sind. Da der Bauteilschutz Abschalteinrichtungen rechtfertigen kann, kann eigentlich nur eine irreguläre Verwendung gemeint sein. Das bedeutet, den Auftraggebern war bewusst, dass mit der geplanten Software Gesetze umgangen werden.

Hierzu berichtete der Bayrische Rundfunk.

Aktuell: EuGH urteilt pro Geschädigte

Die bisherigen Prozesserfahrungen: 

Nach einem neueren Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu dem Az. C-100/21 musste sich der BGH seine herstellerfreundliche Rechtsprechung korrigieren  (VIa ZR 335/21).  Für einen pauschalierten Schadensersatz von bis zu 15 % des Kaufpreises reicht nun, dass dem Hersteller die Rechtswidrigkeit der Abschalteinrichtung nur fahrlässig nicht bewusst war. Da Abschalteinrichtungen die Abgasreinigung in realen Straßenbetrieb unwirksam machen, ist aber Fahrlässigkeit meist gegeben. Alle hier im Artikel genannten Modelle sowie Modelle mit gleichen Motoren dürften daher in diese Kategorie fallen.

Folgerichtig hat das OLG Bamberg hat BMW im Abgasskandal mit Urteil vom 31. Juli 2023 wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verurteilt (Az.: 5 U 172/22). 

Die Chancen für einen Erfolg haben sich nun deutlich zugunsten der Geschädigten verbessert.

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