BMW auch vom Dieselskandal betroffen

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BMW haftet Fahrzeughaltern auf Schadensersatz aus dem Dieselskandal

München, den 22.12.2023 – Das OLG München hat in mehreren Klageverfahren (KAP Rechtsanwälte) gegen BMW  entschieden, dass BMW schadensersatzpflichtig ist. Die Richter folgen am 22.12.2023 damit den Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) und den Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 26.06.2023.

Hintergrund ist, dass BMW sich nach Ansicht der Münchner Richter nicht ausreichend dazu erklärt hat, wie die temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen in den Fahrzeugen funktionieren. Die Richter gehen daher davon aus, dass die den Urteilen zugrunde liegenden Euro 5 und Euro 6 Fahrzeugen von BMW temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen (so genannte „Thermofenster“) enthalten und diese unzulässig sind und den Kunden daher Schadensersatz zusteht.

Aktuelle Diesel-Urteile gegen BMW

Die Urteile des Oberlandesgerichts betreffen eine Vielzahl von BMW Modellen und Motoren:

◉ Das Urteil 9 U 4062/22 betrifft einen BMW 525 xDrive Touring Euro 6 mit Motor N47, der dortige Kläger erhält Euro 4.768,00 Schadensersatz. 

◉ Im Verfahren 9 U 1856/22 war ein BMW 430d Euro 6 mit Motor N57 betroffen. Der dortige Kläger erhält Euro 4.120,00 Schadensersatz und behält das Fahrzeug. 

◉ Im Verfahren 9 U 6954/22 ging es um einen Mini Cooper Countryman Euro 6 mit Motor B47. Der Kläger erhält Euro 2.550,00

◉ Im Urteil 9 U 5853/22 gegen BMW erhält der Kläger mit seinem im Jahr 2014 gekauften BMW X1 Euro 5 mit Motor N47 Euro 4.200,00 Schadensersatz.

! Alle Kläger behalten ihr Fahrzeug, falls nicht schon vorher verkauft !

Das Oberlandesgericht hat hier in allen Fällen den Klägern 10% des Kaufpreises als Schadensersatzzahlung zugesprochen. Auch ein zwischenzeitlicher Verkauf (etwa im Verfahren 9 U 5853/22) hat den Schadensersatz nicht entfallen lassen. Die Kläger, die ihr Fahrzeug noch nicht verkauft hatten, dürfen ihre Fahrzeuge behalten und erhalten zusätzlich den Schadensersatz.  

Die Urteile werden von Experten als Durchbruch in den Diesel-Verfahren gegen BMW gesehen. Auch andere Gerichte, etwa das OLG Köln (Urteil 4 U 113/21), das OLG Bremen (Urteil 1 U 94/21) oder das OLG Dresden (u.a. 7 U 2289/21) haben BMW zwischenzeitlich zur Zahlung entsprechender Schadensersatzbeträge verurteilt.

So können BMW-Fahrer auch Jahre nach dem Kauf noch bis zu 15 % des Kaufpreises als Schadensersatz geltend machen, auch ein Vorgehen auf Rückabwicklung steht im Raum” erläutert Rechtsanwältin Anja Appelt, Geschäftsführerin der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Beratung für betroffene BMW Modelle

Für betroffene BMW Dieselfahrzeuge bieten KAP Rechtsanwälte eine Erstberatung an. Das Team steht Ihnen mit Fachkompetenz und Engagement zur Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen und mögliche Ansprüche gegenüber Automobilherstellern geltend zu machen.

Besuchen Sie dazu: KAP-Recht.de/BMW-Abgasskandal

KBA ermittelt gegen BMW wegen Verdacht auf unzulässige Abschalteinrichtungen (BMW X3 Euro Norm 5)

München, den 02.02.2024 – Das Kraftfahrtbundesamt ermittelt gegen BMW wegen des Verdachts der Diesel Abgas Manipulation. Hintergrund sind Recherchen und Untersuchungen, unter anderem der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die mithilfe eines Software-Gutachtens unterschiedliche Funktionen in der Motorsteuerung eines BMW X3 Euro 5 entdeckt haben, die Auswirkungen auf die NOx-Emissionen beim Betrieb des Fahrzeugs haben können.

Unter anderem wird die Strategie zur Verminderung von Emissionen bei Umgebungstemperaturen unter 18° C, hohen Drehzahlen oder einfach nur bei eingeschalteter Klimaanlage, verschlechtert.

Sollte das KBA die Abschalteinrichtungen für unzulässig halten, wovon Experten ausgehen, droht BMW ein verpflichtender Rückruf.

BMW Schadensersatz aus Dieselskandal

Für BMW Fahrer, die Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, ist das Einschreiten des KBA eine gute Nachricht. Nach den aktuellen Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH), des BGH vom 26.06.2023 und zuletzt am 22.12.2023 des Oberlandesgerichts München, stehen BMW Fahrern Schadensersatzansprüche bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen zu. Je wahrscheinlicher diese zu einem Rückruf führen und je mehr die Gerichte davon ausgehen, dass die Funktionen bisher vor dem KBA geheim gehalten wurden, umso höher kann der Schadensersatz ausfallen.

Das Gutachten hat die DUH hier veröffentlicht.

Foto(s): @ Kanzlei KAP Rechtsanwälte

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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