BodenWert Immobilien AG – Anleger drohen Verluste

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Anlegern wurde von der BodenWert Immobilien AG eine Anlage von Inhaberschuldverschreibungen angeboten. Geworben wurde damit, dass Investoren der Immobilien Festzins Anleihe über die gesamte Laufzeit von einem konstanten Festzins von mindestens 7,5 % profitieren und die Auszahlung der Festzinsen zeitanteilig monatlich erfolgen und Anleger am Ende der Laufzeit ihr investiertes Kapital zurückerhalten.

Die Inhaberschuldverschreibungen waren allerdings mit einem sog. qualifizierten Nachrang versehen. Dies bedeutet, dass Ansprüche von Anlegern, die Inhaberschuldverschreibungen gezeichnet haben, nachrangig hinter den Ansprüchen von allen anderen Gläubigern sind.

Rückzahlungen auf fällige Inhaberschuldverschreibungen sollen teilweise nicht mehr erfolgen.

Wirtschaftliche Probleme der BodenWert Immobilien AG und des Partners KALO Holding GmbH

In einem Schreiben vom 13.06.2023 wurden Anleger darüber informiert, dass die KALO Holding GmbH der BodenWert Immobilien AG mitgeteilt habe, dass die KALO Holding GmbH von der BodenWert Immobilien AG erhaltenen Darlehen nicht per 30.06.2023 zurückzahlen könne.

In dem Schreiben wurde weiter ausgeführt, dass die Entwicklungen erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Lage der BodenWert Immobilien AG hätten und die BodenWert Immobilien AG eine Restrukturierungsvereinbarung mit der KALO Holding GmbH abgeschlossen habe, gemäß der die KALO Holding GmbH zu leistende Tilgungsleistungen und Zinszahlungen bis zum 31.12.2024 gestundet werden.

Die Anleger sollten dann auch eine Änderung der Anleihebedingungen zustimmen, die eine Stundung der Tilgungs- und Zinszahlungen aus den Inhaberschuldverschreibungen vorsah.

Sofern sich allerdings die wirtschaftliche Situation der KALO Holding GmbH weiter verschlechtern würde, hat dies nach unserer Ansicht unmittelbar negative Auswirkungen auf die BodenWert Immobilien AG.

Denn im Fall einer Insolvenz der KALO Holding GmbH würde auch eine Insolvenz der BodenWert Immobilien AG auslösen, da die KALO Holding GmbH dann nicht mehr die laufenden Betriebskosten der BodenWert Immobilien AG decken könnte.

Insoweit ist das von den Anlegern für Immobilienfestzinsanleihen der BodenWert Immobilien AG investierte Kapital unseres Erachtens erheblich gefährdet, da Forderungen aus den Anleihen im Falle einer Insolvenz bei Wirksamkeit der Nachrangklausel nachrangig wären, so dass ein Totalverlust drohen kann.

Möglichkeiten für Anleger von Anleihen der BodenWert Immobilien AG

Soweit es sich um Inhaberschuldverschreibungen mit qualifizierten Nachrang handelt, muss zunächst geprüft werden, ob ein entsprechender qualifizierter Nachgang wirksam vereinbart wurde. Denn die Rechtsprechung stellt für entsprechende Nachrangklauseln bestimmte Anforderungen.

Wenn ein entsprechender qualifizierter Nachrang nicht wirksam vereinbart worden wäre, könnte sich die BodenWert Immobilien AG bei Fälligkeit von Anleihen- und Zinszahlungen nicht mehr auf diesen Nachrang berufen.

Wenn einem Anleger der Erwerb von Anleihen der BodenWert Immobilien AG, z. B. von einem Anlageberater, empfohlen worden ist, muss er auch über die Hintergründe, etwa im Hinblick auf den qualifizierten Nachgang, und auch über die entsprechenden Risiken ordnungsgemäß und vollständig aufgeklärt werden. Sofern eine ordnungsgemäße Aufklärung nicht erfolgt ist, kann sich für einen Anleger unter Umständen ein Schadensersatzanspruch begründen lassen.

Auch andere Ansprüche sind denkbar. So hat etwa das Landgericht München über eine Verbraucherzentral die Werbung der BodenWert Immobilien AG als irreführend bewertet.

Anleger, die Kapital für den Erwerb von Immobilienfestzinsanleihen der BodenWert Immobilien AG zur Verfügung gestellt haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die betroffene Anleger berät.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.

Stand: 12.10.2023

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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