Bombe geplatzt: Daimler-Diesel umfassend manipuliert

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Rückruf von 280.000 Mercedes-Fahrzeugen steht bevor

Auch die Daimler AG hat die Abgassteuerung ihrer Modelle manipuliert. Die Modelle sind nicht vollständig und in allen Generationen, aber querbeet betroffen. Es existiert eine Liste, die der Öffentlichkeit bisher nicht zugänglich ist. Wie vom Spiegel berichtet, wird das Kraftfahrtbundesamt für diese 24 Modelle einen Rückruf anordnen:

  • Mercedes-Benz GLS (Motor: 3,0-Liter-Diesel, OM 642)
  • Mercedes-Benz GLE (Motor: 3,0-Liter-Diesel, OM 642) 
  • Mercedes-Benz ML (Motor: 3,0-Liter-Diesel, OM 642)
  • Mercedes-Benz G-Klasse (Motor: 3,0-Liter-Diesel, OM 642)
  • Mercedes-Benz CLS (Motor: 3,0-Liter-Diesel, OM 642) 
  • Mercedes-Benz S-Klasse (Motor: 3,0-Liter-Diesel, OM 642)
  • Mercedes-Benz E-Klasse (Motor: 3,0-Liter-Diesel, OM 642)
  • Mercedes-Benz GLE (Motor: 3,0-Liter-Diesel, OM 642) 
  • Mercedes Benz C-Klasse Plug-in Hybrid (Motor: 2,2-Liter-Diesel, OM 651) ) 
  • Mercedes-Benz S-Klasse Hybrid (Motor: 2,2-Liter-Diesel, OM 651) , 
  • Mercedes-Benz GLC (Motor: 2,2-Liter-Diesel, OM 651)
  • Mercedes-Benz Sprinter (Motor: 2,2-Liter-Diesel, OM 651)
  • Mercedes-Benz V-Klasse (Motor: 2,2-Liter-Diesel, OM 651)
  • Mercedes-Benz Vito (Motor: 1,6-Liter-Diesel, OM 622) 

Mercedes-Benz-Besitzer können nur hoffen, dass diese Liste abschließend ist. Allzu optimistisch sollte keiner sein. Schließlich beruht die Liste auf Angaben, die Daimler erst auf starken Druck des Bundesverkehrsministeriums gemacht hat. Freiwillig hätte Daimler der Öffentlichkeit vermutlich nichts gesagt. Das ist keine vertrauensbildende Grundlage.

Update nach Rückruf wird vermutlich weitere Probleme verursachen

Die Besitzer der Modelle werden von dem Rückruf benachrichtigt, sobald Daimler eine Software entwickelt hat, die die Manipulation rückgängig macht, die Einhaltung der Grenzwerte gewährleistet und vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt wurde. Soweit die Theorie – in der Realität drängen sich massive Fragen auf. Wie schon bei dem Volkswagen-Konzern stellt sich die Frage, warum ein Update, das den Hersteller nicht einmal wenige hundert Euro kostet, ein solches Problem vollständig lösen können soll. Denn wenn es so einfach wäre, die Grenzwerte einzuhalten, wäre nicht manipuliert worden. Vielmehr scheint es so zu sein, dass mittels der Updates die Grenzwerte mit „Ach und Krach“ eingehalten werden können, aber das Auto dafür einen höheren Verbrauch, eine geringere Leistung und einen schnelleren Verschleiß hat.

Mercedes-Besitzern können Schadensersatzansprüche zustehen

Viele VW-Besitzer, die Modelle gekauft haben, deren Abgassteuerung manipuliert wurde, haben erfolgreich Schadensersatz eingeklagt. Rechtlich gesehen kann man den Händler aus kaufrechtlichem Gewährleistungsrecht verklagen, da er eine mangelhafte Sache verkauft hat. Zudem kann man den Hersteller verklagen, da er absichtlich und am Ende vermutlich kriminell ein Produkt in Umlauf gebracht hat, das dem Besitzer Probleme verursacht und die Umwelt schädigt. Der Jurist hat dafür den Paragraphen der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung, § 826 BGB. Volkswagen wurde auf dieser Grundlage verurteilt. Die Besitzer bekamen den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück, Zug um Zug gegen Rückgabe des Wagens.

Vor Gericht lässt sich auch ein Kompromiss aushandeln (der Jurist sagt dazu: Vergleich). Der Dieselbesitzer behält dann seinen Wagen und der Gegner zahlt einen Ausgleichsbetrag.

Weiteres Ass: Diesel-Widerrufsjoker bei Autofinanzierung

Wer den Autokauf mit einem Autokredit finanziert hat, hat ein weiteres Ass im Ärmel. Denn Formfehler in den Autokreditverträgen bewirken, dass auch Jahre nach Vertragsschluss der Widerruf des Kreditvertrages erklärt werden kann. Handelte der Käufer als Verbraucher (und nicht gewerblich) und wurde der Kredit vom Autohändler vermittelt, erfasst der Widerruf auch den Kaufvertrag. Im Ergebnis muss die Bank den Wagen nehmen und die Raten erstatten. Der Kredit gilt als getilgt. Eine Manipulation des Motors muss nicht bewiesen werden. Es muss sich auch nicht um einen Diesel handeln. Es müssen in erster Linie nur die besagten Formfehler vorliegen. Diese Formfehler bestehen i.d.R. in unrichtig oder gar nicht erteilten Informationen, die die Bank dem Gesetz nach in den Vertrag hätte hineinschreiben müssen. Der Gesetzgeber hat diese Fehler damit sanktioniert, dass eigentlich nur zweiwöchige Widerrufsrecht Jahre fortdauert. Auch die Mercedes-Benz Bank ist betroffen. Mehrere Autobanken wurden schon verurteilt.

Kostenlose Erstberatung

Rechtsanwalt Dr. Schweers bietet eine kostenlose Erstberatung an. Schicken Sie dazu den Kaufvertrag und ggf. den Kreditvertrag per Post, Fax oder Mail an die Kanzlei. Geben Sie bitte auch an, ob Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Rechtsanwalt Dr. Schweers meldet sich dann umgehend bei Ihnen zurück!



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