Bonitäts-Auskunft: Einträge bei Creditreform löschen oder Einstufung verbessern lassen

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Die rein privat organisierte Unternehmensgruppe Creditreform bietet Unternehmen Dienstleistungen zur gezielten Risiko-Identifizierung und -Steuerung an. Zudem erstellt das Unternehmen eine Bonitätsprüfung, die die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens wiederspiegelt. Mit einer solchen Bonitätsprüfung können sich potenzielle Vertragspartner und auch Banken Informationen vor Vertragsschluss einholen.

Negative Einträge sind selbstverständlich für jedes Unternehmen schädigend und können zudem schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.

Falsche Einträge sind keine Seltenheit

Creditreform speichert sämtliche personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1 DSGVO) eines Unternehmens, wobei immer wieder Fehler bei der Speicherung und Veröffentlichung auftreten können. Solche Fehler sind für die betroffenen Unternehmen selbstverständlich alles andere als schön.

Negative Informationen können bspw. Banken oder Unternehmen davon abhalten, einen Kredit zu vergeben oder Verträge zu schließen.

Falsche Einträge melden

Creditreform ist verpflichtet, bestimmte Informationen umgehend zu löschen, wenn sich herausstellt, dass diese fehlerhaft sind (darunter zum Beispiel: Informationen zu existenten Forderungen, falschen Adressen, veralteten Kontodaten und fehlerhaften Beteiligungsverhältnissen).

Nehmen Sie umgehend Kontakt mit Creditreform auf, wenn Ihnen ein Fehler bekannt wird. In der Regel löscht Creditreform die Informationen unverzüglich nach einer Prüfung der Daten. Zögern Sie also nicht, denn dies kann nicht abschätzbare Folgen für Sie haben.

Melden Sie einen Fehler, kommt dies nicht nur Ihrem Unternehmen zugute, sondern auch den Unternehmen und Banken, die sich regelmäßig über Creditreform informieren. Sollte sich herausstellen, dass Creditreform immer wieder falsche Informationen publiziert, kann die Glaubwürdigkeit angezweifelt werden und Kunden wandern zu anderen Auskunfteien ab.

Positive als auch negative Informationen beeinflussen die Bonität eines Unternehmens. Sorgen Sie dafür, dass überwiegend positive Einträge vermerkt sind und falsche umgehend gelöscht werden.

Wie kann der Score der Kreditwürdigkeit verbessert werden?

Die Kreditwürdigkeit kann nur verbessert werden, wenn Sie darlegen können, dass die falschen Einträge in der Tat eine falsche Tatsachenbehauptung darstellen. Der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 22.02.2011, Az. VI ZR 120/10) hat festgestellt, dass die Einträge der Creditreform eine Meinungsäußerung darstellen und nur dann angegriffen werden können, wenn ausreichend Beweise für eine falsche Tatsache vorliegen.

Unsere Hilfe

Informieren Sie sich regelmäßig über Ihre Bonität, um frühzeitig Fehler zu erkennen. Nur so können Sie direkt handeln und mögliche negative Auswirkungen auf Ihr Unternehmen abwenden.

Gerne unterstützen wir Sie in der Durchsetzung Ihrer Rechte und übernehmen beispielsweise die Korrespondenz mit Creditreform.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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