Einträge bei Creditreform | Löschung anfordern und Einstufung verbessern

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Creditreform ist eine Unternehmensgruppe, die über 4.000 Mitarbeiter beschäftigt. Zum Aufgabenportfolio gehören dabei die Erstellung von Bonitätsprüfungen, aber auch die gezielte Risikoidentifizierung und -steuerung.

Für eine Bonitätsprüfung greift das Unternehmen auf positive wie auch negative Eigenschaften des betroffenen Unternehmens zurück, sodass zahlreiche negative Informationen den Score der Kreditwürdigkeit ggf. erheblich senken. Ein negativer Score senkt dabei die Chancen, Verträge mit anderen Unternehmen einzugehen oder Kredite einer Bank zu erhalten. Achten Sie deshalb darauf, negative Einträge zu vermeiden.

Falsche Einträge sind keine Seltenheit

Creditreform speichert personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 4 Nr. 1 DSGVO), wobei es immer mal wieder dazu kommen kann, dass diese Einträge falsch sind. Falsche oder verwechselte Einträge haben jedoch ebenfalls einen erheblichen Einfluss auf die Bonitätsprüfung und somit auch auf die Außenwirkung des betroffenen Unternehmens.

Beispielsweise kann eine schlechte Kreditwürdigkeit Banken davon abhalten, Ihnen einen Kredit zu gewähren. Kommt es zu dieser Situation, weil falsche Datensätze veröffentlicht wurden, ist dies selbstverständlich sehr ärgerlich bzw. geschäftsschädigend.

Falsche Einträge melden

Melden Sie umgehend falsche Einträge, um sich selbst zu schützen. Nehmen Sie Kontakt mit Creditreform auf und schildern Sie dem Unternehmen Ihre Vermutung. Zumeist reagiert Creditreform mit der Aussage, dass das Unternehmen befugt sei, ohne Erlaubnis Daten zu speichern und dass es immer mal wieder zu einer Verwechslung von Daten kommen kann, diese aber nach einer Prüfung umgehend gelöscht werden.

Da positive und negative Einträge Ihre Kreditwürdigkeit beeinflussen, sollten Sie in regelmäßigen Abständen Informationen über Ihr Unternehmen einholen, um bei Fehlern umgehend reagieren zu können. Wir empfehlen Ihnen daher eine jährliche Kontrolle Ihrer Einträge.

Wie kann der Score der Kreditwürdigkeit verbessert werden?

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes stellen die Einträge einer Auskunftei keine Tatsachenbehauptungen dar, sondern sind als reine Meinungsäußerung zu werten (BGH, Urt. v. 22.02.2011, Az. VI ZR 120/10). Für die Aufbesserung Ihres Scores, müssen Sie daher Tatsachen darlegen, die für einen positiven Eintrag sprechen bzw. einen negativen Eintrag offensichtlich ausschließen. 

Unsere Hilfe

Gerne unterstützen wir Sie hierbei: Wir kennen die Grenzen, in denen sich derartige Geschäftsprozesse bewegen dürfen und können daher gezielt die Korrespondenz mit Creditreform übernehmen. Wir setzen uns gerne für Ihre Rechte ein und kommunizieren gegenüber Creditreform den falschen Eintrag und machen etwaige Konsequenzen deutlich.

Sprechen Sie uns gerne telefonisch oder über unsere Homepage an.

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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