Negative und falsche Einträge bei Auskunftei "Creditreform" | Löschen und Einstufung verbessern

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Creditreform stellt eine rein privat organisierte Unternehmensgruppe dar, die Unternehmen wie auch Banken die Möglichkeit gibt, sich vor Vertragsschluss über die potentiellen Vertragspartner zu informieren. Zudem bietet das Unternehmen Dienstleistungen zur gezielten Risiko-Identifizierung und -steuerung an.

Um einem Unternehmen ausreichend Informationen geben zu können, speichert Creditreform zahlreiche personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1 DSGVO).

Falsche Einträge sind keine Seltenheit

Bei der Speicherung spezieller Unternehmensdaten können dabei durchaus Fehler oder gar Verwechslungen auftreten, die das betroffene Unternehmen in Schwierigkeiten bringen können. Publiziert Creditreform beispielsweise falsche Informationen über ein Unternehmen, können potentielle Vertragspartner oder auch Banken abgeschreckt werden. Dies kann u. U. dazu führen, dass eine Bank die Vergabe eines Kredites verwehrt.

Falsche Einträge melden

Die Creditreform ist verpflichtet, falsche Informationen zu beispielsweise existenten Forderungen, falschen Adressen, veralteten Kontodaten und fehlerhaften Beteiligungsverhältnissen sofort zu löschen.

Sollten Sie einen Fehler feststellen, raten wir Ihnen daher zu einer unmittelbaren Kontaktaufnahme mit Creditreform. Informieren Sie Creditreform über den Fehler und bitten Sie um eine Prüfung. Sollte sich herausstellen, dass es sich in der Tat um einen Fehler handelt, löscht Creditreform diesen umgehend.

Die Meldung eines Fehlers kommt nicht nur Ihrem Unternehmen zugute, sondern auch den Banken oder Unternehmen, die sich über Ihr Unternehmen informieren wollen. Kommt es immer wieder zu Fehlern, sinkt die Glaubwürdigkeit einer Auskunftei, sodass diese in der Folge immer weniger nachgefragt wird.

Negative wie auch positive Einträge haben selbstverständliche Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens. Negative Faktoren, wie z. B. Insolvenzverfahren oder Pfändungen, senken Ihre Kreditwürdigkeit und somit auch die Wahrscheinlichkeit, Vertragspartner zu finden oder Kredite von einer Bank zu erhalten.

Wie kann der Score der Kreditwürdigkeit verbessert werden?

Die Bewertungen und Einträge der Creditreform stellen Meinungsäußerungen dar (BGH, Urt. v. 22.02.2011, Az. VI ZR 120/10. Wollen Sie einen Antrag anfechten, so müssen Sie beweisen, dass es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung handelt, die Sie nur mit einer detaillierten Prüfung des Sachverhaltes darlegen können.

Unsere Hilfe

Um schwerwiegende Folgen zu vermeiden, ist es wichtig, sich regelmäßig über die Einträge der Creditreform oder anderer Inkassobüros zu informieren. Wir raten Ihnen deshalb, sich einmal im Jahr eine Auskunft geben zu lassen. Sollten Sie Fehler bemerken, so raten wir Ihnen, sich umgehend bei der jeweiligen Auskunftei zu melden.

Sollte sich die Auskunftei weigern, einen fehlerhaften Eintrag zu korrigieren oder zu löschen, unterstützen wir Sie in der Durchsetzung Ihrer Rechte und stehen Ihnen auch bei Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an!

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung


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