Botschaft von Bosnien und Herzegowina in Deutschland

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Botschaft von Bosnien und Herzegowina in Deutschland

Die bosnisch-herzegowinische Botschaft in Deutschland

Die bosnisch-herzegowinische Botschaft in Deutschland (franz. ambassade, ital. ambasciata, lat. ambactia) ist eine diplomatische Vertretung des höchsten Niveaus eines Staates (Bosnien-Herzegowina) im Gastland/Empfängerland Deutschland. Das Wort „Botschaft“ bezeichnet auch das Gebäude dieser Vertretung. Eine Botschaft wird hauptsächlich in der Hauptstadt des Gastlandes eröffnet, aber mit Genehmigung des Gastlandes können auch Auswärtige Ämter und andere Auslandsvertretungen in einer anderen Stadt eröffnet werden.

Bedingungen für die Eröffnung einer bosnisch-herzegowinischen Botschaft/Konsulats

Nach der Herstellung der diplomatischen Beziehungen und Vereinbarungen über die Eröffnung einer bosnisch-herzegowinischen Botschaft/Konsulats schickt der Staat (Bosnien und Herzegowina) einen diplomatischen Angestellten in die Hauptstadt des Gastlandes (Deutschland), der alle Vorbereitungen trifft (Räume für die Botschaft, Residenz usw.) und der die Botschaft dann eröffnet und das Ankommen des Botschafters organisiert. Diesem diplomatischen Angestellten wird vom Außenminister des Gastlandes ein Einleitungsbrief (franz. lettre d'introduction) geschickt, adressiert an den Außenminister des Senderstaates, in dem der Zweck seiner Ernennung erklärt wird. Bis zur Ankunft des Botschafters übt dieser Angestellte die Tätigkeit des Geschäftsführers aus (frnz. chargé d'affaires ad interim).

Nachdem dieser Angestellte alle ihm zugeordneten Aufgaben erledigt hat, benachrichtigt er sein Außenministerium Bosnien und Herzegowinas, dass ihn über das genaue Fahrzeug und die genaue Ankunftszeit des Botschafters in die Hauptstadt des Gastlandes (Deutschland) unterrichtet hat.

Der Geschäftsführer benachrichtigt das Außenministerium des Gastlandes.

Aufgaben der bosnisch-herzegowinischen konsularischen Vertretung

Die Aufgabe der Botschaft sind Tätigkeiten aus dem Bereich des Ministeriums, die unter konsularische Funktionen nach den internationalen Verträgen und der diplomatisch-konsularischen Praxis verstanden werden. Bei der Ausübung der Tätigkeiten aus diesem Bereich handelt die konsularische Vertretung im Einklang mit der Verfassung Bosnien-Herzegowinas, der Gesetze, der Regelung des internationalen Rechts, der bestätigten internationalen Verträge, der untergesetzlichen Akte, den Direktiven des Ministeriums und den Anleitungen der zuständigen Einheiten des Ministeriums und des ernannten Botschafters im Gastland.

In der Regel geht die konsularische Vertretung Bosnien und Herzegowinas Beziehungen mit den zentralen Staatsorganen des Gastlandes über die bosnisch-herzegowinische Botschaft in diesem Land ein. Wenn die internationalen Verträge oder die Gesetze und Praxis des Gastlandes dies explizit erlauben, kann die Kommunikation direkt stattfinden. Insofern im Ausland keine bosnisch-herzegowinische Botschaft existiert oder sie nicht in der Lage ist, ihren Verpflichtungen nachzugehen, kann die konsularische Vertretung nach der Berechtigung vom Minister und nach dem Vertrag mit dem Gastland bestimmte diplomatische Funktionen übernehmen.

Welche Hilfe Ihnen die Botschaft/das Konsulat nicht bieten kann

  1. Die Botschaft kann Sie nicht auf Kosten des Staats ins Land zurückbringen.
  2. Sie kann keine Strafen, Hotelrechnungen, Krankenhausrechnungen oder Sonstiges für Sie bezahlen.
  3. Sie kann Sie nicht vor Gericht vertreten oder Sie aus dem Gefängnis befreien, wenn Sie eine Straftat in diesem Land begangen haben.
  4. Die Botschaft ersetzt keine Reiseagenturen, Banken oder Versicherungen.
  5. Sie kann Ihnen keinen konsularischen Schutz bieten, auch wenn Sie die Staatsbürgerschaft des Landes besitzen, in dem Sie sich befinden.

Welche Hilfe bietet die Botschaft den bosnisch-herzegowinischen Staatsbürgern?

Sie verlieren Ihre Dokumente bzw. sie werden gestohlen

Die Botschaft kann Ihnen ein Reiseblatt ausstellen für die Rückkehr nach Bosnien und Herzegowina aufgrund der polizeilichen Anzeige über den Verlust der persönlichen Dokumente.

Im Fall einer Verhaftung oder einer Festnahme

Sie haben das Recht, zu verlangen, dass die bosnisch-herzegowinische Botschaft benachrichtigt wird. Der Angestellte kann die lokalen Behörden darüber benachrichtigen, dass Sie unter dem konsularischen Schutz von Bosnien und Herzegowina stehen, und es kann verlangt werden, dass Sie über die Motive Ihrer Verhaftung informiert werden und die entsprechende Erlaubnis für den Besuch erlangen.

Die Botschaft wird ebenfalls überprüfen, unter welchen Bedingungen Sie festgenommen und ob alle lokalen Gesetze befolgt wurden.

Der Angestellte kann auf Ihr Ansuchen eine Liste der Anwälte beschaffen, die Sie vertreten könnten (Sie tragen die Kosten).

Im Fall einer Krankheit

Insofern Sie Hilfe brauchen, kann Ihnen der Angestellte bei der Suche eines Krankenhauses behilflich sein (Sie tragen die Behandlungskosten).

Im Fall eines Unfalls

Der Angestellte wird mittels Behörden Ihre Familie benachrichtigen. Insofern die Familie zustimmt, kann der Angestellte Ihre weitere Hospitalisierung leiten (Sie tragen die Kosten).

Im Todesfall

Der Angestellte wird Ihre Familie benachrichtigen. Wenn notwendig, informiert er die Familie über die Formalitäten der Überführung der sterblichen Überreste ins Land (Die Kosten trägt die Familie oder die Versicherung des Toten).

Bei verschiedenen Problemen

Bei verschiedenen Behördengängen kann Sie der Angestellte beraten und Ihnen nützliche Informationen und Adressen beschaffen (Anwalt, Übersetzer usw.).

Botschaft der Republik Bosnien und Herzegowina – Berlin
Adresse Ibsenstrasse 14, 10439 Berlin

Generalkosulat der Republik Bosnien und Herzegowina - Frankfurt;

Adresse Mendelssohnstrasse 69, 60325 Frankfurt am Main

Generalkosulat der Republik Bosnien und Herzegowina - Stuttgart

Adresse Olgastrasse 97b, 70180 Stuttgart

Generalkosulat der Republik Bosnien und Herzegowina - München

Adresse Karlstrasse 60, 80333 München


Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina


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