Brauche ich eine Vollmacht, um in Italien ein Haus zu kaufen?
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Wir sind eine italienische Kanzlei mit Sitz in Deutschland, spezialisiert auf das italienische Immobilienrecht.
Wir unterstützen deutschsprachige Mandanten beim Kauf, Verkauf oder der Schenkung von Immobilien in Italien – auch ohne persönliche Anwesenheit vor Ort. Mit einer maßgeschneiderten notariellen Vollmacht (Prokura) lassen sich notarielle Termine in Italien rechtsgültig vertreten. Wir haben bereits zahlreiche Vollmachten erfolgreich erstellt und Immobilienübertragungen begleitet – rechtssicher, effizient und mehrsprachig.
🔸 Wann ist eine notarielle Vollmacht für Italien sinnvoll?
Wenn Sie nicht persönlich zum Notartermin nach Italien reisen möchten, können Sie eine Vertrauensperson – z. B. einen italienischen Anwalt – per Vollmacht bevollmächtigen. So kann der Kauf- oder Schenkungsvertrag vor Ort unterzeichnet werden.
🔸 Welche Form muss die Vollmacht haben?
Die Vollmacht muss auf Italienisch formuliert, notariell beurkundet oder unterschriftsbeglaubigt und durch einen vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Standardmuster aus Deutschland sind meist unzureichend.
🔸 Wo wird sie erstellt?
Sie unterschreiben bei einem Notar in Deutschland. Wir liefern den juristisch korrekten Vollmachtstext – abgestimmt mit dem italienischen Notar und angepasst auf Ihren Einzelfall.
🔸 Apostille notwendig?
Nein – Vollmachten aus Deutschland sind dank EU-Vorschriften in Italien direkt rechtswirksam, ohne Apostille oder Legalisation.
🔸 Verkauf oder Schenkung – was ist besser?
Schenkungen können von Erben angefochten werden. Unsere Empfehlung: Setzen Sie auf einen echten Kaufvertrag mit marktüblichem Preis, um spätere Risiken zu vermeiden.
📌 Tipp: Eine notarielle Vollmacht erspart Ihnen Zeit, Kosten und Reiserisiken. Lassen Sie sich individuell beraten!
👉 Lesen Sie den vollständigen Beitrag mit Beispielen und praktischen Hinweisen auf unserer Website.

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