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Nebenkosten Haus: Umsonst wohnen Sie auch im eigenen Haus nicht!

  • 17 Minuten Lesezeit
Ehepaar sitzt am Tisch und berechnet die Nebenkosten für das Haus.
anwalt.de-Redaktion

Sie haben sich für den Hauskauf entschieden. Gründe hierfür gibt es viele: Mehr Platz, die Immobilie als Altersvorsorge, beim Geräuschpegel nicht mehr auf die anderen Hausparteien achten müssen oder z. B. den Garten so gestalten, wie man will. Häufig tritt jedoch ein Argument in den Vordergrund: keine Miete mehr zahlen zu müssen. Doch warum gerade dieses Argument trügt und warum Sie manchmal im eigenen Haus mehr zahlen müssen als bei der Miete, lesen Sie in diesem Ratgeber.  

Was sind die Nebenkosten für ein Haus?

Bei den Nebenkosten für ein Haus ist zunächst zu unterscheiden zwischen den Nebenkosten des Immobilienerwerbs und den Nebenkosten, die für den Eigentümer des bewohnten Hausgrundstücks anfallen. Wenn Sie ein Haus erwerben und sich über die den reinen Kaufpreis übersteigenden Kosten informieren möchten, lesen Sie gern unseren Ratgeber Immobilienkauf Nebenkosten – Was Sie wissen und beachten müssen.  

Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie geworden sind, kommen andere Nebenkosten auf Sie zu: Diese spielen sowohl dann eine Rolle, wenn Sie die Immobilie selbst bewohnen, als auch in dem Fall, dass Sie die Immobilie vermieten. Diese Nebenkosten werden auch als Betriebskosten bezeichnet. Wenn Sie Ihr Eigenheim vermieten, dann müssen Sie für die Abrechnung der Nebenkosten mit Ihren Mietern unter anderem die Betriebskostenverordnung beachten. Öffentliche Abgaben und Lasten fallen ebenso unter die Nebenkosten für Ihr Haus wie private Nebenkosten. 

Viel Einsparpotenzial bei den Nebenkosten – vor allem denen privater Art – haben Sie, wenn Sie als Eigentümer Ihr Haus selbst bewohnen. Dann können Sie Preise miteinander vergleichen. Auch können Sie bei einigen Nebenkosten entscheiden, ob Sie anfallen oder nicht: Wenn Sie zum Beispiel einen Vertrag mit einem Telekommunikationsdienstleister über einen Anschluss ans Glasfasernetz abschließen, zahlen Sie eine einmalige Gebühr für den Glasfaseranschluss, falls dieser noch nicht vorhanden ist, jedenfalls aber monatliche Gebühren für Internet und Telefonie. Sie können aber auch mit einem vorhandenen älteren Anschluss vorliebnehmen. Lesen Sie im Folgenden, um welche Nebenkosten für ein Haus es sich im Einzelnen handelt und wo Sie sparen können.   

Laufende, wiederkehrende und einmalige öffentliche Lasten

Laufende öffentliche Lasten sind diejenigen kommunalen Abgaben wie die Grundsteuer, die Sie als Eigentümer eines Hausgrundstücks regelmäßig zahlen müssen. Einmalige Abgaben sind zum Beispiel Erschließungsbeiträge. Damit sind diese Lasten vergleichbar mit den Lasten, die ins Grundbuch eingetragen werden, wie etwa eine Grunddienstbarkeit. Die öffentlichen Lasten werden jedoch nicht ins Grundbuch übernommen, ruhen aber auf Ihrem Hausgrundstück, und als Eigentümer sind Sie verpflichtet, ihnen nachzukommen. 

Grundsteuer

Auf Ihr Hausgrundstück entfällt die Grundsteuer nach dem Grundsteuergesetz (GrStG). Sie müssen Sie als Eigentümer entrichten. Wenn Sie Ihr Haus vermietet haben, können Sie die Grundsteuer auf Ihre Mieter umlegen. Die Einnahmen, die durch die Grundsteuer generiert werden, fließen den Gemeinden zu.  

Die Grundsteuer, die Sie als Eigentümer eines bebauten Hausgrundstücks betrifft, wird häufig Grundsteuer B genannt. Die Grundsteuer, die für Agrargrundstücke, also land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhoben wird, wird auch Grundsteuer A genannt. Ab 2025 kommt die neue Grundsteuer C – für unbebaute Grundstücke – hinzu, die Sie als Hauseigentümer nicht betrifft.  

Entscheidend für die Höhe der von Ihnen zu leistenden Grundsteuer sind drei Aspekte:  

  • der Grundsteuerwert oder Grundsteueräquivalenzbetrag (bis Ende 2024: Einheitswert),  

  • die Grundsteuermesszahl  

  • und der Hebesatz.  

Berechnet wird die Steuer mithilfe eines dreistufigen Verfahrens: Der Grundsteuerwert wird mit der Grundsteuermesszahl und dem Hebesatz der Kommune, in der sich das Grundstück befindet, multipliziert.  

Beiträge

Für die erstmalige Herstellung von Straßen oder anderen Anlagen erheben einige Gemeinden Erschließungsbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) des jeweiligen Bundeslandes. Auch für ähnlichen Investitionsaufwand der Gemeinden, zum Beispiel zur Verbesserung von Entwässerungsanlagen oder den Ausbau von Verkehrsanlagen, können Beiträge erhoben werden.  

Müllentsorgung

In jedem Haushalt entsteht eine mehr oder weniger große Menge an Müll. Dieser muss fachgerecht entsorgt werden. Die dabei entstehenden Abfallentsorgungsgebühren werden Ihnen zumeist per Gebührenbescheid in Rechnung gestellt. Grundlage hierfür ist die Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde. Die Abfallentsorgungsgebühren sind sehr unterschiedlich geregelt.  

Es besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang. Das heißt, dass Sie nicht entscheiden können, Ihren Müll eigenständig zu entsorgen. Sie sind verpflichtet, die kommunale Abfallentsorgung zu nutzen.  

Wasser und Abwasser

Sie verbrauchen als Hauseigentümer selbstverständlich Wasser. Das ist zunächst das Frischwasser, das Sie in Ihrem Haushalt als Lebensmittel, zum Duschen oder Wäschewaschen benötigen. Die Wasserversorgung ist kommunale Aufgabe. Sie können sich also nicht privatrechtlich einen Anbieter für Ihre Versorgung mit Frischwasser wählen, sondern sind auf die Daseinsvorsorge Ihrer Gemeinde angewiesen. Sie müssen für Ihren Frischwasserverbrauch Gebühren bezahlen, die sich von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden. 

Die Abwassergebühren werden für das Abwasser – auch Schmutzwasser genannt – erhoben. Wenn Sie also das verbrauchte Wasser wie das Ihrer Waschmaschine, Dusche oder Toilette in den Abwasserkanal führen, der zum Beispiel in die Kläranlage führt, werden Abwassergebühren fällig. Diese richten sich nach dem Frischwasserverbrauch. Es gibt verbrauchsunabhängige fixe Gebühren (wie etwa eine Wassergrundgebühr) und verbrauchsabhängige Gebühren, die von Ihrem individuellen Wasserverbrauch abhängen. 

Eine Oberflächenentwässerungsgebühr erheben viele Gemeinden für die Entwässerung versiegelter Oberflächen. Je mehr Flächen auf Ihrem Hausgrundstück versiegelt sind, desto höher sind die Entwässerungsgebühren, da Niederschläge nicht versickern können, sondern mithilfe der Abwasserkanäle abgeführt werden müssen.  

Straßenreinigung

Die Straßenreinigung umfasst neben dem regelmäßigen Säubern der Straße auch das Schneeräumen und das Bestreuen von Gehwegen und anderen Fahrbahnteilen. Die meisten Gemeinden sind berechtigt, diese Pflicht den Eigentümern der anliegenden Grundstücke aufzuerlegen. Wenn die Gemeinden von ihrer Berechtigung keinen Gebrauch machen, sondern selbst reinigen, können die Kosten für die Reinigung den Anliegern auferlegt werden. Die Gemeinden müssen aber auch von dieser Berechtigung keinen Gebrauch machen und können die Reinigung etwa aus Steuermitteln zahlen.  

Das Kommunalabgabengesetz und das Straßen- und Wegegesetz des Bundeslandes, in dem sich Ihre Immobilie befindet, in Verbindung mit den Satzungen Ihres Wohnortes sind dafür ausschlaggebend. Als Satzungen kommen hier etwa eine Satzung über die Straßenreinigung und eine Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren ins Spiel.  

Heizung und deren Wartung

In Deutschland werden Sie beim Bau oder Kauf eines Hauses nicht um den Einbau einer Heizung herumkommen, da es in den Wintermonaten doch noch so kalt werden kann, dass Sie heizen müssen. Je nachdem, welche Heizung in Ihrer Immobilie für Wärme (oder auch Kühlung) sorgt, können die Kosten für Wartung und Instandhaltung niedrig oder hoch sein. Die Wartung der Heizanlage richtet sich nach der Heizanlage selbst: Haben Sie etwa eine Luft-Luft-Wärmepumpe (zum Beispiel Multisplit-Klimaanlage), sind die Wartungskosten sehr niedrig. Eine Öl- oder Gasheizung hingegen ist mit höheren Wartungskosten verbunden. Die Gebühren bei vielen Heizanlagen – diese können Sie § 1 der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) entnehmen – richten sich auch nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG).  

Die Kosten für Heizung und Wartung sind aber von Ihnen planbar. Der Grund hierfür ist der folgende: Sie schließen privatrechtliche Verträge sowohl mit dem Unternehmen ab, das Ihnen die Heizungsanlage einbaut, als auch mit den Lieferanten, die Sie mit der Energie Ihrer Wahl beliefern, etwa Strom, Gas oder Öl.   

Beachten müssen Sie beim Einbau eines Heizsystems unter anderem das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Gesetzgeberisch gewollt ist nämlich die Einsparung von Energie, sodass Sie nicht mehr jede Heizungsanlage einbauen dürfen. So können beispielsweise Heizkessel nur noch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, § 72 GEG

Strom

Die Kosten für Strom sind rein private verbrauchsabhängige Kosten. Diese ähneln dem Verbrauch in einer Mietwohnung. Sie schließen einen privatrechtlichen Vertrag mit einem örtlichen oder überörtlichen Stromanbieter über die Versorgung mit Strom ab. Ihr Anbieter unterscheidet verschiedene Arten der Stromversorgung. So gibt es etwa den Haushaltsstrom, den Sie nutzen, wenn Sie Licht oder die Spülmaschine einschalten, oder den Heizstrom.

Diese Unterscheidung ist maßgeblich für die Tarife, die Sie nutzen können. Wenn Sie beispielsweise Nachtspeicherheizungen haben, werden Ihnen extra Nachtstromtarife angeboten.  

Versicherungen

Eine Pflichtversicherung für Hauseigentümer gibt es nicht. Jedoch sollte Ihnen bewusst sein, dass Schäden an Ihrem eigenen Haus eine hohe finanzielle Belastung darstellen können. Daher sind einige Versicherungen empfehlenswert.  

Wohngebäudeversicherung und Elementarschadenversicherung 

Die Regulierung von Schäden an Ihrer Immobilie, die durch äußere Einflüsse wie Hagel, Sturm, Blitz oder durch Schäden an wasserführenden Leitungen entstanden sind, übernimmt Ihre Wohngebäudeversicherung. Wenn also beispielsweise ein Orkan Ihr Dach abdeckt, dann fällt die Instandsetzung in den Bereich der Wohngebäudeversicherung. Versichert sind Schäden durch Feuer, das beispielsweise durch einen Blitzeinschlag ausgelöst wird. Wenn die Elektrik Ihres Hauses durch Blitzeinschlag geschädigt wird, ist das auch ein Fall für die Gebäudeversicherung. Wenn Ihr Wasserbett implodiert und einen Wasserschaden an Ihrem Gebäude hinterlässt, tritt ebenfalls die Wohngebäudeversicherung ein. Was versichert ist und was nicht, können Sie im Einzelnen den Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer entnehmen.  

Eine zusätzliche Elementarschadenversicherung ist besonders in hochwasser- oder erdbebengefährdeten Gebieten vorteilhaft. Da aber gerade Hochwasser, das im Gegensatz zum Leitungswasser Ihr Gebäude von außen schädigen kann, mittlerweile auch in Regionen vorkommt, die traditionell nicht als hochwassergefährdet galten, sollten Sie sich genaustens informieren, ob der Abschluss einer Elementarschadenversicherung auch für Ihr Haus sinnvoll ist oder nicht. Bedenken Sie auch, dass Rückstauschäden nicht in den Bereich von Leitungswasserschäden fallen und somit nicht durch die Wohngebäudeversicherung, sondern nur durch die Elementarversicherung abgedeckt werden. Rückstauschäden entstehen, wenn die Kanalisation bei Starkregen derart überfüllt ist, dass das Wasser durch die Abwasserleitung zurück in Ihr Haus drängt. Ein solcher Schaden kann Ihnen auch dann entstehen, wenn Sie nicht in einem Hochwassergebiet leben.  

Haftpflicht

Wenn Sie Ihr Haus selbst bewohnen, reicht Ihre Privathaftpflichtversicherung aus, um die Schäden abzudecken, die von Ihrem Gebäude und Grundstück ausgehen können. Ein klassischer Fall ist der ausrutschende Besucher oder Passant: Wenn die Wege auf Ihrem Grundstück oder um Ihr Grundstück herum durch Nässe und Laub oder Glatteis und Schnee rutschig sind, kann es schnell passieren, dass jemand hinfällt und sich bei dem Sturz verletzt. Die volle Haftung trifft Sie insbesondere dann, wenn Sie nicht für hinreichend gute Sicherheit gesorgt haben, beispielsweise durch das Streuen der Wege mit Streugut. Ihre Privathaftpflichtversicherung leistet aber auch in diesem Fall. 

Wenn Sie Ihr Haus nicht selbst bewohnen, sollten Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Denn die Privathaftpflicht tritt nicht ein, wenn sich Gefahren verwirklichen, die von dem Hausgrundstück ausgehen, das zwar Ihnen gehört, aber wo Sie nicht wohnen. Die Abgrenzung von Privathaftpflichtversicherung und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist manchmal schwierig. Generell gilt zur Abgrenzung, dass solche Gefahren in die Privathaftpflichtversicherung fallen, die nur zufällig im Zusammenhang mit dem Eigentum am Hausgrundstück stehen. So entschied das OLG Hamm zum Beispiel, dass die Privathaftpflichtversicherung – und nicht die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung – eintreten muss, wenn der das Haus nicht selbst bewohnende Hausbesitzer Fliesen am Haus abklopft und diese einen Passanten am Auge treffen, vergleiche OLG Hamm, Urteil vom 25.01.2012, Az.: 20 U 120/11.  

Hausratversicherung

Ihr Inventar ist über die Hausratversicherung versichert. Versichert ist der Schaden an Ihrem Mobiliar, Ihrer Kleidung, Elektronikgeräten, sofern sie nicht beruflich genutzt werden, und anderem Inventar. Der von der Hausratversicherung zu ersetzende Schaden muss nicht durch einen Brand oder Leitungswasseraustritt entstanden sein: Auch Schäden durch Einbruchsdiebstahl sind versichert. Dabei müssen Sie als Versicherungsnehmer jedoch den Beweis des äußeren Erscheinungsbilds eines Einbruchdiebstahls führen, und der Versicherer muss beweisen, dass der Versicherungsfall nur vorgetäuscht ist, vergleiche BGH, Urteil vom 17.04.2024, Az.: IV ZR 91/23.  

Kabelanschluss und Telekommunikation

Wenn Sie einen Kabelanschluss haben, um zum Beispiel Kabelfernsehen zu schauen, dann fallen auch die Kosten dafür an. Für Telefonie und Internet ebenfalls. Diese Kosten unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter und hängen auch von der Qualität der Leistung ab, die Sie in Anspruch nehmen. Wenn Sie beispielsweise dem Glasfasernetz angeschlossen sein wollen, müssen Sie mit einem höheren Preis rechnen als bei einem weniger schnellen Internetzugang.  

Bei welchen Nebenkosten Ihres Hauses können Sie sparen?

Die Frage, ob Sie die Nebenkosten, die für Ihr Haus anfallen, kontrollieren beziehungsweise reduzieren können, ist wiederum nicht einheitlich zu beantworten. Es kommt entscheidend darauf an, um welche Nebenkosten es sich handelt.  

Laufende, wiederkehrende und einmalige öffentliche Lasten

Die öffentlichen Lasten hängen stets davon ab, wo Sie wohnen. Jede Gemeinde hat etwa einen anderen Grundsteuerhebesatz. Selbstverständlich können Sie Ihren Hausbau oder -kauf vom Hebesatz abhängig machen. Das ist allerdings eher unrealistisch, da es bessere Gründe für die Ortswahl gibt als den Hebesatz. Das bedeutet, dass für die Grundsteuer kaum Einsparpotenzial besteht.  

Für die Erhebung von Beiträgen wie den Erschließungsbeitrag gibt es ebenfalls gesetzliche Grundlagen wie die Kommunalabgabengesetze der Bundesländer und die Erschließungsbeitragssatzungen der Gemeinden. Es lohnt sich für Sie, Erschließungsbeitragsbescheide juristisch prüfen zu lassen, denn nicht wenige sind fehlerhaft. So hat der Verwaltungsgerichtshof Bayern jüngst entschieden, dass die Beitragserhebung in dem Fall, der dem Rechtsstreit zugrunde lag, rechtswidrig war. Eine Hauseigentümerin war zu insgesamt fast 160.000 Euro Erschließungskosten herangezogen worden.  

Sie haben ebenfalls einen Bescheid erhalten und sollen Erschließungskosten zahlen? Lassen Sie den Bescheid prüfen und kontaktieren Sie hierfür einen Anwalt. Einen spezialisierten Anwalt für Erschließung finden Sie bei uns.  

Müllentsorgung

Da die Abfallentsorgung in den Gemeinden sehr unterschiedlich geregelt ist, hängen die Gebühren für die Müllentsorgung vom Standort Ihres Hauses ab. Es gibt zwar Gemeinden, in denen die Kosten von der Anzahl und Häufigkeit der Leerung Ihrer Abfalltonnen abhängen. Wenn Sie besonders wenig Müll produzieren, haben Sie auch mit weniger hohen Kosten zu rechnen. Letztlich ist hier aber eher ein geringes Einsparpotenzial vorhanden.  

Eine Prüfung des Bescheids über die Abfallentsorgung ist jedoch anzuraten: So ist etwa in den Kommunalabgabegesetzen der Länder das sogenannte Kostenüberschreitungsverbot normiert. Das bedeutet, dass eine Gemeinde eine gewissenhafte Kostenkalkulation erstellen muss, die genau definierten Anforderungen, etwa im Bereich des Ausgleichs von Unter- und Überdeckungen, gerecht werden muss. 

Wasser und Abwasser

Sie können durch die Senkung Ihres Wasserverbrauchs bei Wasser- und Abwassergebühren sparen. Zur Senkung Ihres Wasserverbrauchs können Sie beitragen, indem Sie beispielsweise bei der Anschaffung wasserverbrauchender Geräte wie der Waschmaschine auf den sparsamen Verbrauch achten. 

Bei den Gebühren für die Oberflächenentwässerung können Sie in den meisten Gemeinden, die Oberflächenentwässerungsgebühren erheben, durch die Entsiegelung von Flächen sparen. Je mehr Wasser auf Ihrem Grundstück versickern kann, desto weniger muss durch die kommunale Abwasserentsorgung abgeführt werden. Dann fallen auch die von Ihnen für die Entwässerung zu zahlenden Gebühren geringer aus. Auch können Gartenwasserzähler nützlich sein, wenn Sie viel Wasser für Ihren Garten verbrauchen. Diese werden zumeist geeicht und reduzieren Ihre Entwässerungsgebühren. Sie sollten den Bescheid jährlich überprüfen, denn viele Eigentümer entsiegeln aus Gründen des Umwelt- und Naturschutzes Flächen auf Ihrem Hausgrundstück, passen aber die Angaben für die Oberflächenentwässerung nicht an.  

Straßenreinigung

Ob Sie als Hauseigentümer zu den Kosten der Straßenreinigung herangezogen werden dürfen, entnehmen Sie Ihren Gemeindesatzungen (etwa der Satzung über die Straßenreinigung und der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren). Wenn Sie zahlen müssen, dann können Sie die Straße vor Ihrem Haus nicht einfach selbst reinigen, um der Kostenbeteiligung zu entkommen. Aber den Kostenbescheid sollten Sie sich vor Ihrer Zahlung genaustens anschauen und gegebenenfalls prüfen lassen, denn hier finden sich nicht selten Fehler. Bei den örtlichen Straßen müssen die Gemeinden nämlich beachten, dass zumeist ein Allgemeininteresse an der Reinigung gegeben ist. Dass die Reinigung allein im Anliegerinteresse erfolgen würde, ist in der Regel auszuschließen. Die Kosten für etwas, das im Allgemeininteresse liegt, dürfen aber nicht den Anliegern auferlegt werden. Das Allgemeininteresse an der Straßenreinigung muss also berücksichtigt und kostenmindernd in Ansatz gebracht werden. Bei der gebotenen Abwägung, wie hoch das Allgemeininteresse im Vergleich zum Anliegerinteresse ist, passieren der Gemeinde, also dem örtlichen Gesetzgeber, nicht selten Fehler, die dann etwa zu einer Nichtigkeit des Gebührensatzes führen. 

Wenn Sie einen Gebührenbescheid erhalten haben und die Rechtmäßigkeit des Bescheids und der zugrunde liegenden Satzung bezweifeln, suchen Sie sich am besten einen Anwalt. Bei anwalt.de finden Sie Ihren Anwalt für Verwaltungsrecht

Heizung und deren Wartung

Sehr hohe Einsparpotenziale ergeben sich bereits bei der Wahl der Heizungsanlage, beispielsweise bei einem Neubau Ihrer Immobilie. Energieeffiziente Anlagen bieten einen Schutz vor zu hohen Heizkosten. Zumeist ist auch die Wartung moderner Anlagen wesentlich kostengünstiger als die Wartung von veralteten Anlagen wie Öl- oder Gasheizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.  

Darüber hinaus ergeben sich Einsparpotenziale im Alltag. Moderne Anlagen lassen sich beispielsweise so regeln, dass die Nachttemperatur automatisch gesenkt wird. Wenn Sie mit Strom heizen und eigenen Strom etwa durch eine Solaranlage oder eine Windkraftanlage produzieren, müssen Sie weniger Strom hinzukaufen.  

Heizkosten lassen sich auch durch eine gute Dämmung des Hauses einsparen. Der Grund hierfür ist, dass weniger Wärme durch das Dach, die Wände oder Fenster verloren geht. Auch im Sommer ist eine gute Dämmung vorteilhaft: Ihr Haus heizt sich weniger schnell auf und Ihre Klimaanlage verbraucht dadurch weniger Strom.  

Strom

Großes Einsparpotenzial ergibt sich beim Strom. Zum einen durch die Reduzierung des Verbrauchs, zum anderen durch die Wahl eines Anbieters mit günstigen Stromtarifen. Und vergessen Sie nicht, dass Sie Ihr eigener Stromproduzent werden können. 

Ersparnis beim Verbrauch

Sie können beim Verbrauch sparen, indem Sie einfache Maßnahmen ergreifen. Das ist etwa die Anschaffung stromsparender Geräte. Das können Energiesparlampen sein, aber auch stromsparende größere Geräte machen vor allem dann Sinn, wenn Sie ohnehin Neuanschaffungen planen. Stromsparende Geräte erkennen Sie an der niedrigen Energieklasse (auch Energy Label genannt), zum Beispiel Energieklasse A. Auch einfache Maßnahmen wie das Abschalten von Geräten, die Sie nicht benutzen, sind wirkungsvoll: Ihr TV-Gerät verbraucht im Stand-by-Modus Strom. Wenn Sie es ganz ausschalten, verbraucht es keinen Strom. Vermeintlich kleine Maßnahmen wie das Ausschalten des Lichts beim Verlassen eines Raums können in der Summe ebenfalls einiges an Strom sparen.  

Eine energetische Sanierung Ihres Hauses spart Stromkosten, wenn Sie mit Strom heizen, denn durch eine gute Dämmung Ihres Hauses lässt sich viel Energie einsparen. Das gilt selbstverständlich auch für die Kosten einer Gasheizung oder einer anderen Heizanlage.  

Ersparnis durch die Wahl des Anbieters beziehungsweise durch Anbieterwechsel

Ein Blick auf die Konditionen der zahlreichen Stromversorger lohnt sich immer, denn diese unterscheiden sich stark. Doch keine Sorge: Mittlerweile gibt es online etablierte Preisvergleichsportale, mithilfe derer Sie die Preise für Ihren Strom vergleichen können. Selbst den Anbieterwechsel bieten Ihnen viele Vergleichsportale an. Sie müssen sich also um fast gar nichts mehr kümmern, wenn Ihr derzeitiger Anbieter nicht der günstigste ist und Sie zu einem günstigeren wechseln möchten. Überprüfen sollten Sie die Strompreise einmal im Jahr, und Sie sollten sich nicht scheuen, Ihren Anbieter jährlich zu wechseln und jeweils einen Vertrag mit dem günstigsten Anbieter zu machen. Investieren Sie auch ein bisschen Zeit in den Vergleich zwischen verschiedenen Tarifen: Neuerdings ist es zum Beispiel bei einigen Anbietern günstiger, Nachtspeicheröfen mit Haushaltsstrom aufzuladen als mit Strom von speziellen Nachtspeichertarifen.  

Selbst Strom produzieren

Sie können auch Ihren eigenen Strom produzieren. Häufig sieht man mittlerweile Photovoltaikanlagen auf Dächern von Einfamilienhäusern. Wohnen Sie in einer besonders windreichen Gegend, etwa auf den ostfriesischen Inseln, lohnt sich möglicherweise der Aufbau einer eigenen kleinen Windkraftanlage.  

Sie möchten eine Windkraftanlage im Garten aufbauen? Finden Sie bei uns einen Anwalt für Verwaltungsrecht, der Sie umfassend zu den Voraussetzungen eines solchen Vorhabens berät.  

Versicherungen

Bei der Wahl des Versicherungsunternehmens sollten Sie auf die Konditionen, insbesondere den Leistungsumfang achten. Es gibt Unterschiede in der Höhe der Prämien. Auch die Bewertungen anderer Versicherter sollten Sie nicht ganz außer Acht lassen. Hier lassen sich wertvolle Hinweise, etwa für den Umgang von Versicherungsunternehmen mit Versicherten, finden. Nicht immer ist der günstigste Anbieter auch der beste. 

Kabelanschluss und Telekommunikation

Es lohnt sich, die Preise verschiedener Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen miteinander zu vergleichen. Das gilt auch für Ihren Kabelanschluss. Oftmals unterscheiden sich die Preise, auch wenn Sie bei der Mehrzahl der Anbieter nur noch Flatrates für Telefonie und Internet bekommen. Ein paar Euro im Monat lassen sich sparen, wenn Sie einen günstigeren Anbieter wählen. 

Fazit

Das Wohnen im eigenen Haus bietet Vor- und Nachteile gegenüber dem Mieten. Größter Nachteil des eigenen Hauses ist sicherlich, dass Sie mit einer Immobilie nicht mehr so mobil sind wie mit einer Mietwohnung, die Sie jederzeit kündigen können, um beispielsweise umzuziehen. Eigentum verpflichtet auch: Manch ein Hausbesitzer hat den Kauf oder Bau seines Hauses schon bereut, wenn der Bescheid über Erschließungsbeiträge ins Haus geflattert ist. Aber auch die eigene Immobilie können Sie selbstverständlich verkaufen oder vermieten.  

Die Vorteile einer eigenen Immobilie sind hingegen vielfältig: Neben den eingangs erwähnten Vorteilen wie der Freiheit, sich im eigenen Haus so zu verhalten, wie man will, dient das eigene Hausgrundstück oftmals der Altersvorsorge. Doch umsonst wohnen kann man auch im Eigentum nicht. Die üblichen Verbrauchskosten zahlt man im eigenen Haus zumeist allein. Auch Kosten wie Abwassergebühren fallen komplett an und können nicht auf mehrere Parteien umgelegt werden, wie es zum Beispiel dann der Fall ist, wenn Sie als Mieter in einem Mehrfamilienhaus wohnen. Darüber hinaus tragen Eigentümer öffentliche Lasten. Vergessen Sie auch nicht die Kosten der Finanzierung Ihrer Immobilie: Die meisten Käufer beziehungsweise Bauherren finanzieren das Eigentum schließlich mithilfe eines Immobiliendarlehens. Die monatlichen Raten müssen Sie in Ihre Finanzen einplanen. Wenn Sie sich darüber im Klaren sind, dass man auch im eigenen Haus nicht umsonst wohnt, und wenn Sie gegebenenfalls auch langfristige Verbindlichkeiten wie den Immobilienkredit problemlos bedienen können, dann können Sie Ihren Traum vom Kauf oder Bau einer eigenen Immobilie sehr gut verwirklichen.  

(ANZ)

FAQ

Sollten Sie eine Reparatur- und Instandsetzungsrücklage bilden?

Auf jeden Fall sollten Sie eine Reparatur- und Instandsetzungsrücklage bilden. Gleichgültig ist hierbei, wie alt Ihr Haus ist: Reparaturen sind auch bei neueren Immobilien häufig dann notwendig, wenn Sie nicht damit rechnen. Geht ein elektrischer Rollladen kaputt oder platzt Ihnen eine Fliese im Badezimmer, dann fallen mit Material und Arbeitslohn der Handwerker schon einmal ein paar Hundert Euro an. Benötigt Ihr Haus gar ein neues Dach oder stehen andere größere Instandsetzungen an, ist die finanzielle Belastung ungleich höher. Es gibt unterschiedliche Berechnungsformeln für die Höhe der Rücklage. Manche Hauseigentümer schließen auch einen Bausparvertrag für Reparatur und Instandsetzung ihrer Immobilie ab. Am besten lassen Sie sich hier von einem Anwalt für Immobilien beraten, den Sie hier bei uns finden.

Foto(s): ©AdobeStock/bnenin

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