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Bravo Hits Vol. 83 - Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH

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„Family of The Year – Hero“, „Stromae – Papaoutai“, „Martin Garrix – Animals“ und „Klingande – Jubel“ sind nur vier der Musiktitel, die sich auf dem Sampler Bravo Hits Vol. 83 befinden. Bei der Bravo Hits Vol. 83 handelt es sich um eine Doppel-CD mit insgesamt 44 Musiktiteln, die im Oktober 2013 auf den Markt gekommen ist.

Für die vier genannten Musiktitel behauptet die DigiRights Administration GmbH die Rechte inne zu haben und mahnt Anschlussinhaber wegen einer Urheberrechtsverletzung an diesen Musiktiteln durch Nutzung illegaler Internettauschbörsen ab. Mit dieser Abmahnung wird der Anschlussinhaber aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 1.200,00 unter zu zahlen. Für beide Forderungen wird dem Anschlussinhaber eine Frist gesetzt.

Zur Rechtsverletzung wird dem Anschlussinhaber mitgeteilt, dass aufgrund eines Auskunftsverfahrens, beispielweise vor dem Landgericht Köln, anhand der IP-Adresse, des Zeitpunktes der Rechtsverletzung und der Benutzerkennung der Anschluss des abgemahnten Anschlussinhabers zweifelsfrei identifiziert wurde.

Dem Anschlussinhaber wird in dem Abmahnschreiben weiter mitgeteilt, dass für ihn ein Prozessrisiko in Höhe von EUR 3.522,52 besteht, wenn die Angelegenheit mittels Gerichtsverfahren geklärt wird. Dieses Risiko kann der Anschlussinhaber, so führt das Abmahnschreiben aus, nur vermeiden durch Unterzeichnung des Vergleichs in Höhe von EUR 1.200,00 und Unterschrift unter die Unterlassungserklärung.

Hier muss man den Anschlussinhabern ein lautes „HALT“ zurufen und ihnen stattdessen empfehlen, weder den in der Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian beigefügten Vergleich, noch die angebotene Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Die in der Abmahnung getätigte Behauptung, nur durch Unterschrift unter die beiden Erklärungen Schlimmeres verhindern zu können, ist in den allermeisten Fällen falsch. Sowohl bei der Formulierung der Unterlassungserklärung als auch für die Beendigung der Angelegenheit ohne Zahlung der ursprünglichen Vergleichssumme gibt es wesentlich glimpflichere Alternativen. In vielen Fällen lässt sich die tatsächliche Vermutung, wonach der Anschlussinhaber auch für eine über seine Internetverbindung begangene Rechtsverletzung verantwortlich ist, wiederlegen.

Über die Formulierung einer sinnvollen Unterlassungserklärung und Abwehr der Vergleichsforderung für vier Musiktitel in Höhe von EUR 1.200,00 ist es für Anschlussinhaber mindestens genauso wichtig weitere Abmahnungen für diesen Sampler Bravo Hits Vol. 83 zu verhindern. Auf dem Sampler befinden sich insgesamt 44 Musiktitel. Bekannt ist, dass auch weitere Musiktitel auf der Bravo Hits Vol. 83 durch andere Rechteinhaber abgemahnt werden. Abgemahnte Anschlussinhaber sollen daher dafür Sorge tragen, dass hier weitere Abmahnungen ausbleiben und so die Angelegenheit Rund um die Bravo Hits Vol. 83 umfassend und endgültig zu erledigen. Gerade für Abmahnungen einzelner Musiktitel auf einem Sampler sind Folgeabmahnungen immer eine große Gefahr.
Bei der Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian für die Bravo Hits Vol. 83, sollten Sie sich daher im Zweifelsfall über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und ein sicheres Vorgehen durch einen Rechtsanwalt beraten lassen. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung stehen wir Ihnen dazu gerne zur Verfügung.


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