Brexit: Unternehmen müssen sich rechtlich absichern!

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Das britische Parlament hatte am Dienstag, den 22.10.2019 in zweiter Lesung über das Gesetz zum Brexit beraten. Insgesamt sind 3 Lesungen nötig. Premierminister Boris Johnson hatte damit gedroht, das Gesetz zurück zu ziehen, wenn er keine Mehrheit für seinen Zeitplan bekommen sollte und eine Neuwahl anzustreben.

Damit bleibt nun leider erhebliche Unsicherheit für Unternehmen, die im Bereich Deutschland/Großbritannien tätig sind, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg betroffene Unternehmen hinweist. Unternehmen sollten sich nach Ansicht von Dr. Späth & Partner vor allem auch den rechtlichen Herausforderungen stellen und rechtzeitig Vorsorge treffen, um für den Fall der Fälle eines harten Brexit, d. h. eines Brexit ohne Brexit-Deal, gewappnet zu sein.

Zahlreiche Änderungen in juristischer Hinsicht könnten sich ergeben, die von Unternehmen bereits jetzt berücksichtigt werden müssen, z. B. im Gesellschaftsrecht, wobei geprüft werden muss, welche Auswirkungen sich für englische Rechtsformen ergeben wie z. B. Limited, Zollrecht, z. B. könnten in Zukunft andere Zollerklärungen erforderlich werden, Handelsrecht aber auch z. B. im Bank- und Kapitalmarktrecht.

So werden sich in Zukunft z. B. für britische Banken und Wertpapierdienstleistungsunternehmen Änderungen an die Erlaubnispflicht ergeben, die immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden müssen, um darauf vorbereitet zu sein.

Es könnten sich weiter erforderliche Änderungen an Wertpapierprospekte ergeben, die ggf. angepasst werden müssen, sobald Großbritannien nicht mehr zur EU gehört, da teilweise nur eine Anlage in der EU nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vorgesehen ist.

Auch bei britischen Lebensversicherungen könnten sich Änderungen ergeben, wenn Großbritannien nicht mehr zur EU gehört, hier versuchen diverse Lebensversicherer inzwischen nach Beobachtung von Dr. Späth & Partner, eine Niederlassung in der EU zu begründen, außerdem z. B. Anpassungen hinsichtlich der Einlagensicherung vorzunehmen.

Die Herausforderungen an Unternehmen, die im Bereich Großbritannien tätig sind, werden somit gewaltig sein und Unternehmen sind gut beraten, sich rechtzeitig juristisch zu informieren.

Das Expertenteam der Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg steht betroffenen Unternehmen gerne mit Rat und Tat in allen Rechtsfragen zum Thema „Brexit“ zur Seite, diverse Anwälte der Kanzlei haben internationale Ausbildungen im internationalen Handelsrecht und können daher auch in internationalen Rechtsfragen zum Thema Brexit gut beraten.


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