„Bridge Of Spies“ – Waldorf-Frommer-Abmahnung für € 915,00

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Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Blockbusters „Bridge of Spies“

„Bridge of Spies“ ist ein US-amerikanischer Spielfilm von Steven Spielberg aus dem Jahr 2015. Kaum in den Kinos, wird er schon von Filesharern in Internettauschbörsen angeboten. Der Dumme ist hierbei der Anschlussinhaber, denn er bekommt kurz danach eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen von der spezialisierten Münchener Kanzlei Waldorf Frommer. Dieser mahnt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die angeblichen Urheberechtsverletzungen an dem Film ab.

Reagieren Sie immer auf derartige Abmahnungen

Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte diese weder wegwerfen, noch ignorieren. Denn man kann davon ausgehen, dass jemand aus dem Haushalt oder ein anderer Mitnutzer des Internetanschlusses den Film auch tatsächlich angeboten hat.

Die Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Bridge of Spies“ muss also in jedem Fall ernst genommen werden. Wer nicht auf die Abmahnung reagiert, der muss mit weitreichenden Konsequenzen rechnen. Doch bevor man handelt, muss man sich natürlich informieren, welche Möglichkeiten bestehen. Viele Empfänger solch einer Abmahnung wählen den Weg ins Internet und informieren sich durch Tipps aus Internetforen. Sollten diese Tipps jemals wertvoll gewesen sein, so hat sich die Rechtsprechung in den letzten Jahren doch immer wieder verändert. Außerdem ist jeder Fall anders. Keinesfalls sollte man auf Tipps hören, die dazu raten, sofort eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Dies ist in vielen Fällen nicht nur gänzlich falsch, sondern sogar gefährlich. Wer so handelt, braucht lebenslang gute Nerven, denn wenn erneut jemand den Film „Bridge of Spies“ anbietet, wird eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 fällig.

Was fordern die Anwälte? Kann man die Forderungen abwehren?

In der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Bridge of Spies“ geht es hauptsächlich um die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 915,00.

Abhängig davon, unter welchen Bedingungen die Rechtsverletzung an dem Film stattgefunden hat, muss bewertet werden, ob die Forderungen ganz, teilweise oder überhaupt nicht rechtmäßig sind.

Bei der Täterhaftung ist der angeschriebene Anschlussinhaber vollständig für den Upload des Films verantwortlich. Hier braucht der Täter keinen Anwalt, sondern kann sich mit Waldorf Frommer direkt auf einen Zahlungsbetrag einigen.

Immer dann, wenn jemand anders den Film angeboten hat, kann man sich wehren, denn dann kommt höchstens noch die Störerhaftung in Betracht. Oft haften Abgemahnte nämlich überhaupt nicht.

Wer kann sich wehren? Rufen Sie meine kostenlose Erstberatung an!

Gegen die Waldorf-Frommer-Abmahnung für „Bridge of Spies“ kann sich der Betroffene dann wehren, wenn andere (Partner, Kinder, Gäste, Mitbewohner etc.) den Film angeboten haben. Denn dann kann – je nach Einzelfall – auch die Störerhaftung entfallen.

Kontaktieren Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 (Telefonnummer gleich neben diesem Rechtstipp). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

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Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen "Blindspot“.


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