Brödermann Jahn Rechtsanwälte für Hans Rix Handelsgesellschaft mbH wegen der Marke "EXPLORER"

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Schreiben der Brödermann Jahn Rechtsanwälte aus Hamburg im Auftrag der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH wegen der Wortmarke „EXPLORER“.

Die Brödermann Jahn Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten die Interessen der Hans Rix Handelsgesellschaft, die Inhaberin der Rechte an der geschützten Wortmarke „EXPLORER“ ist. Diese nutzt sie zum Vertrieb von Sportartikeln, insbesondere im Bereich Wassersport. Aktuell verschickte die Brödermann Jahn Rechtsanwälte eine Abmahnung, mit welchen die Verletzungen dieser Markenrechte durchgesetzt werden soll. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, beim Anbieten von Sportartikeln zum Verkauf die Bezeichnung „EXPLORER“ genutzt zu haben, ohne hierzu berechtigt zu sein. Dies stelle nach Ansicht der Brödermann Jahns Rechtsanwälte eine Markenrechtsverletzung dar.

Die Brödermann Jahn Rechtsanwälte fordern aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Außerdem wird Auskunft über den Umfang der Nutzung des Markenzeichens gefordert. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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