BS Invest MS Mary Schulte: Schadensersatz für falsch beratene Anleger

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Der Hamburger Fondsinitiator BS Invest Gesellschaft für Beteiligungsvermittlung mbH brachte im Jahr 2004 den Schiffsfonds MS Mary Schulte auf den Markt. Investitionsobjekt des Fonds ist das im Jahr 2000 vom Stapel gelaufene, namensgebende Containerschiff MS Mary Schulte. Jedoch eignet sich ein Schiffsfonds nicht für jeden Anleger und nicht für jeden Anlagezweck.

Wurde den Anlegern der BS Invest MS Mary Schulte beispielsweise als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Schiffsfonds sind Unternehmen. Dementsprechend handelt es sich bei den Fondsanteilen um Unternehmensbeteiligung mit sämtlichen, damit einhergehenden Risiken. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko und das Totalverlustrisiko. Solche Risiken darf eine sichere Kapitalanlage aber nicht aufweisen.

Weiterhin handelt es sich bei dem Schiffsfonds BS Invest MS Mary Schulte auch nicht um eine Kapitalanlage, bei der das investierte Geld jederzeit verfügbar ist. Zwar können Anteile an geschlossenen Fonds auf dem Zweitmarkt veräußert und zu Geld gemacht werden, jedoch hängt dies davon ab, ob sich ein Käufer für die Fondsanteile findet. Der Zweitmarkt ist nicht geregelt. Aufgrund dessen ist das im BS Invest MS Mary Schulte investierte Geld auch nicht jederzeit problemlos verfügbar.

Falsche Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus

Wurden Anleger über die obigen und weitere Gesichtspunkte falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt, um zu überprüfen, ob Schadensersatzansprüche der Anleger bestehen. Anleger des BS Invest MS Mary Schulte, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Weitere Informationen über Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen befinden sich auf der Informationsseite www.schiffsfonds.eu.

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie bei uns. Sie wissen danach, was Sie tun können. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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www.schiffsfonds.eu


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