BU-Versicherung zahlt nicht – Ablehnungsgründe – was kann man machen?

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Wenn die BU-Versicherung die Leistungen bzw. die Zahlung einer Berufsunfähigkeits-Rente ablehnt, reagieren viele Versicherte mit Unverständnis.

Das in durchaus nachvollziehbar, insbesondere wenn der Versicherte schon viele Jahre in die Versicherung einbezahlt hat. Häufig fallen dann Sätze, wie „die Rentenversicherung hat doch auch gesehen, dass ich in dem alten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Dann muss das doch auch für meine Berufsunfähigkeit-Versicherung gelten.“

Leider sind aber die Voraussetzungen für eine Umschulung oder für eine staatliche Erwerbs-Unfähigkeitsrente andere Voraussetzungen, bei dem Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeits-Rente eines Versicherungsunternehmens.

Wenn es um Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeits-Versicherung geht, prüfen die Versicherungs-Unternehmen sehr genau. Denn hier geht es um hohe Ansprüche, die für die gesamte Dauer der Zahlung der BU-Rente 100.000€ schnell übersteigen können.

Aus diesem Grund gibt es im Bereich der Berufsunfähigkeits-Versicherung auch keine Kulanz. Bei einer BU-Rente wird auch „kein Auge zugedrückt“, Fehler werden nicht übersehen. Ein Sachbearbeiter einer Berufsunfähigkeits-Versicherung kann Ansprüche nur dann freigeben und auszahlen, wenn die Ansprüche eindeutig und klar nachgewiesen sind.

Die häufigsten Ablehnungsgründe von BU-Versicherungen

Anfechtung und Rücktritt

Da es bei BU-Versicherungen um richtig viel Geld geht, prüfen Versicherungs-Unternehmen auch alle Gründe, mit denen sie einen Anspruch tatsächlich ablehnen können.

Deshalb prüft der Sachbearbeiter der Versicherung als erstes, ob in dem Versicherungsantrag entweder Krankheiten oder Arztbesuche nicht angegeben worden sind. Die Überprüfung ist für das Versicherungs-Unternehmen relativ einfach. Das Versicherungs-Unternehmen schreibt die behandelnden Ärzte und insbesondere den Hausarzt an und fragt nach, ob in den Jahren vor Unterzeichnung des Versicherungsantrages Erkrankungen aufgetreten sind und der Versicherte bei Ärzten war. Entdeckt der Versicherer dann Krankheiten oder Arztbesuche, die nicht angegeben wurden, dann erklärt das Versicherungsunternehmen die Anfechtung des Vertrages und den Rücktritt und ist damit von allen Ansprüchen befreit.

Sich gegen Anfechtung wehren – oft gute Chancen

Es gibt oft sehr gute Möglichkeiten, gegen eine Anfechtung vorzugehen. Bei einer Anfechtung muss das Versicherungs-Unternehmen nachweisen, dass der Versicherte die Angaben im Versicherungsantrag zu Krankheiten oder Arztbesuchen mit Vorsatz, das heißt willentlich weggelassen hat. Der Nachweis des Vorsatzes ist für das Versicherungs-Unternehmen oft gar nicht so einfach zu führen. Es lohnt sich also zu diesem Fall zumindest eine Erstberatung bei einem auf BU-Versicherung spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen.

Kostenlose Erstberatung hilft!

Im Bereich der BU-Versicherungen bietet die Kanzlei Dawood Rechtsanwälte eine Erstberatung kostenlos und unverbindlich an.

Nähere Einzelheiten aus welchen Gründen man erfolgreich gegen eine Anfechtung vorgehen kann, können Sie dem Artikel „Fehlende Angaben im BU-Antrag – darf der Versicherer anfechten?“ entnehmen.

BU-Grad nicht erreicht?

In den meisten Versicherungsverträgen ist vorgesehen, dass der Versicherte in seinem zuletzt ausgeübten Beruf (als er noch gesund war) zu mindestens 50 % arbeitsunfähig sein muss. Wer diesen BU-Grad nicht erreicht, hat keinen Anspruch auf eine BU-Rente.

Die Einschätzung ob ein Versicherter den erforderlichen BU-Grad erreicht, bietet viel Konfliktpotenzial. Insbesondere wenn Ärzte oder Begutachter zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, ist ein Streit häufig schon vorprogrammiert.

Wie kann ich meine Chancen erhöhen? Durch präzises Berufsbild!

Die Chancen auf eine positive Einschätzung des BU-Grades kann der Versicherte aber selbst erheblich verbessern. Der Versicherte kann ein präzises Berufsbild schildern, da der jeweilige Arzt oder Gutachter den BU-Grad nur so gut beurteilen kann, wie ihm auch präzise das Berufsbild auch beschrieben wird.

In den allermeisten Fällen kümmert sich das Versicherungs-Unternehmen relativ wenig darum, ob der Versicherte ein gutes und präzises Berufsbild abgegeben hat.

So lange Sie noch keinen Antrag auf eine BU-Rente vorgenommen haben oder auch wenn Sie noch vor einem Gutachtertermin stehen lassen sich Ihre Chancen durch die präzise Beschreibung Ihres Berufsbildes erheblich erhöhen.

Im Rahmen einer kostenlosen, unverbindlichen Erstberatung der Kanzlei Dawood Rechtsanwälte erhalten Sie von uns eine geeignete Vorlage, mit der Sie ihr Berufsbild für die Versicherung oder für den Gutachter ausreichend präzise beschreiben können.

Aber auch wenn Ihre Versicherung die Ansprüche schon abgelehnt hat, lohnt es sich oft, hier ein präzises Berufsbild nachzureichen und damit zu argumentieren.

Fehler im BU-Antragsverfahren

Da Verfahren der Beantragung einer BU-Rente gehört zu den komplizierten Verfahren im Versicherungsrecht.

Leicht sind hier vom Versicherten Fehler gemacht. Viele Versicherte fühlen sich auch völlig überfordert und antworten in vielen Fällen gar nicht mehr auf die Fragen des Versicherungsunternehmens. Gerne können wir Sie durch eine kostenlose Erstberatung unterstützen.

Gerne übernehmen wir auch eine weitere Beratung oder Vertretung. Bei vorliegenden gesetzlichen Voraussetzungen ist dies sogar durch Vereinbarung eines Erfolgshonorars möglich.

Verweisungsklauseln

Leider scheitern viele Ansprüche auf eine BU-Rente auch an den sogenannten Verweisungsklauseln. Bei den Verweisungsklauseln hat das Versicherungsunternehmen in den allgemeinen Bedingungen im Prinzip eine weiter Voraussetzung für die Ansprüche geschaffen. Es reicht nicht nur aus, dass der Versicherte

  • in seinem zuletzt ausgeübten Beruf zumindest 50 % berufsunfähig ist.

Zusätzlich:

  • Er darf tatsächlich auch nicht in einem vergleichbar gleichen Beruf arbeiten oder bei Vereinbarung einer abstrakten Verweisungsklausel, darf auch nicht ein nur gedachter (fiktiver) anderer Beruf möglich sein.

Wenn nur eine konkrete Verweisungsklausel vereinbart ist, kann eine Ablehnung der Ansprüche durch Verweis auf einen konkreten Verweisungsberuf relativ leicht durch eine gute anwaltliche Beratung verhindert werden. Der Versicherte muss nur dafür sorgen, wenn er eine andere Tätigkeit annimmt, dass das Gehalt unterhalb von bestimmten Grenzen bleibt und die Einkommen daher nicht vergleichbar sind.

Wenn sich das Versicherungsunternehmen bei einer abstrakten Verweisungsklausel darauf beruft, der Versicherungsnehmer könne einen gedachten anderen Beruf wahrnehmen, gibt es hier auch durchaus gute Argumentationsmöglichkeiten bei Zuhilfenahme eines Anwalts.

Nähere Einzelheiten zu Verweisungsklausel können Sie unserem Artikel „BU – die Zauberkiste bei Berufsunfähigkeit: die Verweisungsklausel„ entnehmen.

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