Bud Spencer: Abmahnung wegen Bildnutzung – Kanzlei Meidert & Kollegen mahnt ab

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Wir bearbeiten in unserer Kanzlei eine Abmahnung in der Kanzlei Meidert & Kollegen im Auftrag der Firma Plattfuss Vertriebs GmbH, in der Ansprüche wegen der vermeintlich unzulässigen Nutzung eines Bildes von Bud Spencer geltend gemacht werden.

Bei der Plattfuss Vertriebs GmbH handelt es sich um die exklusive Lizenznehmerin von Herrn Carlo Pedersoli, besser bekannt als Bud Spencer. Der Sohn von Herrn Carlo Pedersoli, Herr Giuseppe Pedersoli, hat zudem die Plattfuss Vertriebs GmbH dazu befugt, gegen widerrechtliche Verwendungen des Bildes von Bud Spencer vorzugehen. Unserem Mandanten wird in der Abmahnung vorgeworfen, über eBay ein Produkt zum Kauf angeboten zu haben, bei dem der Name Bud Spencer sowie ein Foto von Bud Spencer zur Bewerbung genutzt worden sein soll. Da unser Mandant hierfür keine Lizenz von der Plattfuß Vertriebs GmbH erworben habe, liege eine Urheberrechtsverletzung und eine Wettbewerbsrechtsverletzung vor.

Infolge der vermeintlichen Rechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. Bei Unterzeichnung einer derartigen Erklärung würde sich unser Mandant dazu verpflichten, künftig die gerügte Rechtsverletzung nicht zu begehen. Im Falle eines Verstoßes dagegen müsste eine Vertragsstrafe gezahlt werden. Weiterhin wird in der Abmahnung Lizenzschadensersatz für die Verwendung des Fotos geltend gemacht, der mit 255,00 € beziffert wird. Außerdem verlangen die Rechtsanwälte Meidert und Kollegen die Kostenerstattung für die Rechtsanwaltsgebühren. Diese werden mit 413,90 € beziffert.

Wie sollte reagiert werden?

Eine Abmahnung sollte unter keinen Umständen ignoriert werden. Jede Abmahnung basiert auf einem eigenen Sachverhalt. Daher bedarf es einer anwaltlichen Prüfung der Gesamtumstände des Falles, ehe eine rechtliche Einschätzung gemacht werden kann. Nur so viel kann allgemein gesagt werden: Das Ignorieren einer Abmahnung ist der denkbar schlechteste Rat. In diesem Fall kann die Gegenseitige gerichtliche Schritte einleiten, dies führt nicht nur zu unnötigem Stress, sondern auch zu deutlich höheren Kosten.

Abmahnungen enthalten häufig eine beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Derartige vorformulierte Unterlassungserklärungen wurden von den Anwälten des Abmahners verfasst. Sie sind demzufolge oftmals zu Gunsten des Abmahnenden formuliert. Ohne vorherige rechtliche Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt sollte eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnet werden. Einerseits könnte dies ein Schuldeingeständnis darstellen, andererseits könnten Ihre Rechte dadurch massiv beschnitten werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie daher im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie die in der Abmahnung gesetzten Fristen.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite oder den Gegenanwälten auf.
  • Unterzeichnen Sie keine Dokumente.
  • Zahlen Sie keine Beträge.
  • Bewahren Sie unbedingt Ruhe.
  • Kontaktieren Sie einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

In unserer Kanzlei haben wir eine sehr hohe vierstellige Zahl an Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts, Markenrecht, Wettbewerbsrechts und weiteren Rechtsgebieten erfolgreich bearbeitet. Unser Ziel lautete dabei stets die rechtssichere und möglichst kostengünstige Beilegung des Streits. Wir verfügen über einschlägige Erfahrung und sind auf den Bereichen des Wettbewerbsrechts, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Rechts und Medienrechts hoch spezialisiert.

Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, nutzen Sie gerne unsere kostenlose Ersteinschätzung. Senden Sie uns hierzu Ihre Abmahnung einfach per E-Mail zu oder rufen Sie uns an. Wir geben Ihnen eine erste kostenlose und unverbindliche Einschätzung Ihres Falles. Sofern Sie sich für eine Beauftragung unserer Kanzlei entscheiden sollten, rechnen wir entweder direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab oder nennen Ihnen einen fairen und transparenten Pauschalpreis, zu dem wir die Vertretung gerne übernehmen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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