Bundesgerichtshof: Urteile zu Auskunft über Mitanleger eines geschlossenen Fonds

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Die Frage, ob die Anleger eines geschlossenen Fonds Auskunft über ihre Mitanleger verlangen dürfen, führt immer wieder zu Kontroversen zwischen Anlegern und Fonds. Die Frage, ob ein einzelner Anleger die Daten seiner Mitanleger verlangen darf, ist gerade bei geschlossenen Fonds bereits Gegenstand verschiedener Gerichtsverfahren gewesen. Anfang Februar entschied der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen über den Auskunftsanspruch von an geschlossenen Filmfonds beteiligten Anlegern.

In den entschiedenen Fällen wurde den Anlegern jeweils ein Auskunftsanspruch zugesprochen. Das Argument des Bundesgerichtshofs ist, dass bei der Beteiligung an einer Personengesellschaft das Recht, seine Mitgesellschafter zu kennen, ein zentrales Recht eines Gesellschafters sei. Im konkreten Fall seien indirekt beteiligte Anleger in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht genauso behandelt worden wie die unmittelbar beteiligten Gesellschafter. Da im konkreten Fall kein Missbrauch der Daten zu befürchten sei, dürfen die klagenden Anleger Auskunft über ihre Mitgesellschafter/Mitanleger verlangen.

Die neuen Urteile des Bundesgerichtshofs sind ein deutlicher Fingerzeig, dass die Auskunftsrechte eines Gesellschafters/Anlegers weitreichend sind und nicht ohne triftigen Grund beschnitten werden können. Auch Gesichtspunkte des Datenschutzes können nicht in jedem Fall die zugebilligten Rechte eines Gesellschafters einschränken. Ausführlichere Informationen zu diesem Urteil befinden sich in der Rubrik „Aktuelle Fälle" bei dem Stichpunkt „BGH Rechtsprechung Anlegerrecht" auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen auf www.dr-stoll-kollegen.de

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