Opalenburg-Fonds: Mehrere Urteile bestätigen Kündigungsrecht der Anleger

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mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf gründen Interessengemeinschaft geschädigter Anleger

Wie wir bereits in unserem Beitrag vom 27.06.2016 dargestellt hatten, fühlen sich viele Anleger der Opalenburg-Fonds über die Risiken der Beteiligung getäuscht. Mehrere aktuelle Urteile eröffnen den Anlegern nun Ausstiegsmöglichkeiten aus den Fondsgesellschaften. So hat insbesondere das Landgericht München zwischenzeitlich mehrfach entschieden, dass den Anlegern der Opalenburg Vermögensverwaltung AG & Co. SafeInvest KG sowie der Opalenburg Vermögensverwaltung AG & Co. SafeInvest 2. KG ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde zusteht.

Ganz aktuell hat dies die 35. Zivilkammer des LG München jeweils zugunsten einer Anlegerin der vorbenannten Fonds mit Urteilen von Ende August entschieden. Danach wird das Kündigungsrecht mit einem Fehler in den Verkaufsprospekten begründet. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Beteiligungen aufgrund der wirksamen Kündigung der Anlegerin beendet wurden und die Anlegerin daher zur Einstellung der monatlichen Ratenzahlungen berechtigt war. Zudem besitzt die Anlegerin einen Anspruch gegen die Fondsgesellschaften auf Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz zum Stichtag ihrer Kündigungserklärung. Auch die der Anlegerin für die Ausübung ihres Kündigungsrechtes jeweils entstandenen Anwaltsgebühren müssen die Fondsgesellschaften nach diesen Urteilen, welche noch nicht rechtskräftig sind, tragen. Zu demselben Ergebnis kam kürzlich auch das Landgericht Bochum in einem Urteil betreffend eine Beteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG, ebenfalls von Ende August (ebenfalls nicht rechtskräftig).

mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf, eine Fachkanzlei für das Bank- und Kapitalmarktrecht, empfiehlt ausstiegswilligen Anlegern, ihr Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grunde wahrzunehmen. Auf diese Weise können sie sich von ihrer monatlichen Zahlungsverpflichtung gegenüber der Beteiligungsgesellschaft lösen.

Die Verfahren aus dem Opalenburg-Komplex werden federführend von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Meschede geführt. Der erfahrene Anlegerschützer freut sich über die günstige Entwicklung in der Rechtsprechung: „Natürlich freuen wir uns, dass die Gerichte das außerordentliche Kündigungsrecht der Anleger bestätigen. In den mir vorliegenden Fällen wurden die Mandanten in keiner Weise über die besonderen Risiken der Beteiligungen und die persönlichen Verflechtungen der hinter den Gesellschaften stehenden Personen informiert. Zudem erfolgte die Vermittlung überraschend bei einem Bewerbungsgespräch für eine Arbeitsstelle bei der Medius Exklusive GmbH. Diese Form der Vermittlung war alles andere als seriös.“

Die mzs Rechtsanwälte vertreten bereits mehrere Opalenburg-Anleger und haben zur Bündelung ihrer Interessen eine Interessengemeinschaft gegründet. Betroffenen Anlegern steht das erfahrene Team aus insgesamt 8 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht gerne für eine kostenlose Erstberatung zu Verfügung.

Die Kanzlei mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf, ist eine der größten Fachkanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland. Sie zählt laut Ranking des Handelsblatts in Zusammenarbeit mit dem US-Verlag „Best Lawyer“ zu den „Besten Anwälten 2016 und 2017 Deutschlands“ im Bereich „Kapitalmarktrecht“.



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