Busekist Winter & Partner mahnt Markenrechtsverletzungen im Auftrag der Yarn Studios GmbH ab

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Es gab eine markenrechtliche Abmahnung der Busekist Winter & Partner Rechtsanwälte aus Düsseldorf im Auftrag der Yarn Studios GmbH wegen der Verletzung von Rechten an der geschützten Marken „King 01“ und „Queen 01“. Die Yarn Studios GmbH ist Hersteller von Freizeitmode, unter anderem unter der Verwendung der bezeichneten Marken. Die Busekist Winter & Partner Rechtsanwälte fordern aufgrund des vermeintlichen Verstoßes die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben soll Auskunft über die Nutzung der Bezeichnung gegeben werden.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der Betroffene habe Textilien zum Verkauf angeboten und dabei für die Verkaufsangebote eine vergleichbare Bezeichnung wie „King 01“ bzw „Queen 01“ verwendet, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Lizenz zur Nutzung der Marke gewesen zu sein. Hierdurch entsteht beim Käufer ein falscher Eindruck, das angebotene Produkt sei auf die Yarn Studios GmbH zurückzuführen.

Sollten sie von einer Abmahnung der Busekist Winter & Partner Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleichkommen, durch welches Sie die Markenrechtsverletzung eingestehen und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren zur Zahlung einer Vertragsstrafe und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie die Ihnen vorgeworfene Handlung nicht selbst verübt haben. Der Text einer möglicherweise dem Abmahnschreiben bereits enthaltenen (vorformulierten) Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen.

Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann!

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per E-Mail in Verbindung setzen.


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