Abmahnung v. Yarn Studios GmbH durch Rechtsanwalt Busekist Winter & Partner – Markenrechtsverletzung

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Der Abmahner

Die Yarn Studios GmbH, ein Hersteller für Freizeitmode, lässt aktuell markenrechtlich über die Rechtsanwälte Busekist Winter & Partner abmahnen.

Der Vorwurf

Es wird eine Markenrechtsverletzung gerügt, die durch die Verwirrung der Kunden über den Hersteller entstanden sein soll. Im Einzelnen soll der Abgemahnte T-Shirts mit „King 01“ und „Queen 01“ als Aufdruck vertrieben haben. 

Die Forderung

Neben dem Ersatz der Anwaltskosten (auf einer Grundlage von 30.000 € Streitwert) soll eine Unterlassungserklärung inklusive Vertragsstrafenregelung unterschrieben werden, die ein Zuwiderhandeln mit 5.100,00 € bestraft. Weiterhin werden zur Vorbereitung eines Schadenersatzanspruches Auskünfte zu Hersteller, Lieferant und Umsätzen gefordert.

Unsere Einschätzung 

Berechtigt ist eine Abmahnung nur, wenn tatsächlich eine markenmäßige Verwendung vorliegt, also wenn die Marke so verwendet wird, dass sie beim Kunden als eine Herkunftsbezeichnung verstanden wird. Die juristische Beurteilung ist hier extrem schwierig und stark vom jeweiligen Einzelfall abhängig. 

Unser Rat

Ohne anwaltliche Prüfung kann die Berechtigung der Abmahnung nicht festgestellt werden. Keinesfalls sollten Sie deshalb die Unterlassungserklärung ohne Konsultation eines Anwalts einfach blind unterschreiben oder Zahlungen leisten. 

Sprechen Sie uns gerne an! Eine Ersteinschätzung ist in Ihrem Fall kostenfrei.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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