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Bußgeldbescheid erhalten - was tun? Einspruch oder akzeptieren

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Diese Frage beschäftigt so ziemlich jeden, der Post von der Bußgeldbehörde bekommen hat. Eine einfache Ja- oder Nein-Antwort gibt es hier nicht, vielmehr kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an.

Vorangestellt sei angemerkt, dass die meisten Bußgeldbescheide falsch sind, es gibt Schätzungen, welche gar von einer Fehlerquote von 80 % ausgehen!

Doch führt dies nicht in jedem Fall auch zu einer Einstellung des Verfahrens oder später bei Gericht zu einem Freispruch. Hierauf hinzuarbeiten ist jedoch die Aufgabe des Rechtsanwaltes, weshalb Sie, wenn Sie Einspruch einlegen, sich auch einen fachkundigen Verteidiger suchen sollten. Gerne helfe ich Ihnen bei Ihrem Bußgeldverfahren.

Zurück zur eigentlichen Frage, ob sich ein Einspruch überhaupt lohnt.

Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, Ihnen lediglich ein geringes Übel drohen (ein Verwarnungsgeld bis zu 55,- Euro), so wird man aus rein ökonomischen Gesichtspunkten wohl sagen müssen, ein Einspruch lohnt nicht unbedingt.

Aber auch hier kann es in jedem Einzelfall selbstverständlich zu einer anderen Beurteilung kommen. Kein Fall ist wie der andere.

Sollte Ihnen eine hohe Strafe oder gar Punkte und/oder ein Fahrverbot drohen, so sollte in jedem Fall Einspruch eingelegt und ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Insbesondere ein drohendes Fahrverbot kann in vielen Fällen noch abgewandt werden.

Warum die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt?

Nur ein Rechtsanwalt kann eine umfangreiche Akteneinsicht beantragen und so prüfen, ob von der Behörde ein Fehler gemacht wurde und daher eine Einstellung oder ein Freispruch realistisch ist.

Auch haben Sie im Zweifel nicht die nötige Sachkenntnis, um dies selbst zu beurteilen, sodass Sie auf die Fach- und Sachkunde eines Verteidigers angewiesen sind.

Anders ausgedrückt, könnten Sie beispielsweise ein Messprotokoll auf seine Richtigkeit überprüfen?

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, wird diese in den meisten Fällen auch die Kosten übernehmen, sodass dies kein Grund sein sollte, auf einen Einspruch zu verzichten.

Ein Einspruch wird daher in vielen Fällen Sinn machen, danach kann ein Rechtsanwalt Ihren Fall prüfen und notfalls den Einspruch auch zurücknehmen. Hierdurch verlieren Sie nichts, im Gegenteil, Sie gewinnen die Möglichkeit einer objektiven Beurteilung Ihres Falles.

Gerne überprüfe ich Ihren Bußgeldbescheid auf seine Rechtmäßigkeit. In Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren bin ich bundesweit tätig. Nehmen Sie jederzeit Kontakt mit mir auf, sollten Sie meine Unterstützung wünschen.

Rechtsanwalt Marco Lott


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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