Bußgeldbescheid: Messfehler mit Sachverständigengutachten nachweisen

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Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsübertretung erhalten haben, muss guter Rat nicht immer teuer sein.

Als erstes muss natürlich unbedingt die 2-wöchige Einspruchsfrist eingehalten werden (gerechnet ab Zustellung des Bußgeldbescheides), innerhalb derer ein Einspruchsschreiben bei der Bußgeldstelle eingegangen sein muss.

Im Bußgeldbescheid ist u. a. regelmäßig auch das verwendete Messgerät aufgeführt (z. B. PoliScan Speed, ProVida, ESO 3.0 etc.).

Hier gibt es oft die Anknüpfungspunkte für eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie!

Jedes verwendete Messgerät unterliegt einer sog. Bauartprüfung der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (kurz PTB). Für eine Verwertbarkeit der jeweiligen Messung müssen immer die technischen Vorgaben der PTB anhand der jeweiligen Gebrauchsanweisungen eingehalten werden. Erst dann hält das verhängte Bußgeld einer gerichtlichen Überprüfung stand. Das heißt im Umkehrschluss, wenn Zweifel an der Messung nachgewiesen werden, wird der Bußgeldbescheid und natürlich auch ein mögliches Fahrverbot aufgehoben!!!

Nach erfolgter Akteneinsicht durch den Rechtsanwalt/Verteidiger können wir im Rahmen einer Vorprüfung die offensichtlichen Punkte bereits prüfen, u. a. die Gültigkeit des Eichscheines oder ob die Schulungsnachweise für die eingesetzten Beamten vorhanden sind.

Allerdings kann kein Jurist bis ins letzte Detail jeden möglichen technischen Messfehler nachweisen.

Hierfür gibt es allerdings eine Lösung, die viele Betroffene nicht kennen:

Bereits im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens können Sie als Betroffener über unsere Kanzlei selbst ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben. Wir arbeiten hier mit einem spezialisierten Sachverständigenbüro zusammen.

Die Kosten hierfür übernimmt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung. In jedem Fall klären wir für Sie vorher die Kostenfrage mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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