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Messfehler bei Lasermessung mit Riegl FG21P möglich!

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Ein vor dem Amtsgericht Bayreuth im Dezember 2022 verhandelter Fall zeigte wieder einmal eindrucksvoll, dass zurecht Vorbehalte gegen Geschwindigkeitsmessungen mit dem Laser-Handmessgerät Riegl FG21P bestehen. Insbesondere in Bayern wird dieses Messgerät relativ häufig von der Polizei eingesetzt. Die Verteidigung rügte die Ordnungsgemäßheit der Messung und die Zuordnungssicherheit der Messwertbildung zum Fahrzeug des Betroffenen. Wie ein Sachverständiger bestätigte, arbeite das Messgerät zwar grundsätzlich sehr zuverlässig. Jedoch müsse sichergestellt sein, dass der Einsatz des Messgeräts nach den Vorgaben der Gebrauchsanweisung des Geräteherstellers erfolge. 

Im konkreten Fall waren die Anforderungen an eine fehlerfreie Messung nicht erfüllt und Messfehler waren zumindest nicht auszuschließen. Für den Betroffenen führte dies nicht nur zum Wegfall des Fahrverbots, der Geldbuße und der Punkte, sondern zur vollständigen Einstellung des Verfahrens.

Vorgeschriebene Funktionstests:

Zu Beginn jeder Messung müssen bei diesem Messgerät vier Tests (Selbsttest, Displaytest, Test der Visiereinrichtung und Nulltest) durchgeführt werden. Wie dies funktioniert und was dabei zu beachten ist, hat der Gerätehersteller in seiner Gebrauchsanweisung genau geregelt. Insbesondere die Durchführung des Tests der Visiereinrichtung ist je nach den Umständen fehleranfällig. Das vom Messpersonal hierfür auszuwählende Ziel muss bestimmten Anforderungen genügen. Es muss darauf u. a. freie Sicht bestehen, die Reflexionseigenschaften müssen sich von der Umgebung deutlich unterscheiden und die Umrisse des Ziels müssen in der Visiereinrichtung klar erkennbar sein.

Meist wird ein als geeignet erscheinendes Verkehrszeichen ausgewählt und anhand dieses Ziels der Test durchgeführt. Mitunter gibt es aber Örtlichkeiten, die eine Vielzahl von Schildern oder reflektierenden Objekten in der Umgebung aufweisen. So kann es, vom Messbeamten möglicherweise unbemerkt, dazu kommen, dass in der Umgebung vorhandene Schilder, welche räumlich abgesetzt im Hintergrund vorhanden sind, die fehlerfreie Durchführung des Visiertests stören. Bleibt dies unbemerkt bzw. kann ein solcher Sachverhalt bei nachträglicher Überprüfung nicht ausgeschlossen werden, hat dies gravierende Folgen für die durchgeführte Messung: es ist dann nicht zweifelsfrei sichergestellt, dass der Laserstrahl exakt dort auftrifft, wo das Visier dies dem Messbeamten suggeriert. Im schlimmsten Fall wird also ein gänzlich anderes Objekt gemessen, als das vom Messbeamten anvisierte Fahrzeug.

Zuordnungsfehler:

Das Messgerät ist für Messentfernungen bis 1000 Meter zugelassen. Deshalb bemerken viele Autofahrer zunächst auch gar nicht, dass sie gemessen werden. 

Gerade Messungen im höheren Entfernungsbereich sind nicht unproblematisch. Bei dieser Messart trifft der Laserstrahl auf dem anvisieren Objekt auf, wobei der Messbeamte in der Regel das vordere Nummernschild (amtliches Kennzeichen ) des zu messenden Fahrzeugs anvisiert. Der Messtrahl weitet sich aufgrund der physikalisch-technischen Gegebenheiten mit zunehmender Messentfernung deutlich auf. Es entsteht dann zunehmend das Risiko, dass andere in der Nähe des anvisierten Fahrzeugs befindliche Objekte (z. B. Fahrzeugteile von davor oder dahinter fahrenden Fahrzeugen) die Messwertbildung beeinflussen. Die Zuordnungssicherheit ist dann nicht mehr zwingend gegeben. Sind nur einzelne Fahrzeuge unterwegs oder erfolgt die Messung im Nahbereich von wenigen Hundert Metern, spielt dieser Aspekt eher keine Rolle. Bei lebhaftem oder dichtem Verkehr ist das Risiko einer Beeinflussung der Messwertbildung durch andere Fahrzeuge erheblich, besonders bei höherer Messentfernung.

Anhaltspunkte für die Verkehrsdichte finden sich oft im Messprotokoll. Es kann für Betroffene hilfreich sein, Zeugen zum Vorhandensein von anderen Fahrzeugen in der unmittelbaren Umgebung des eigenen Fahrzeugs benennen zu können.

FAZIT:

Die Überprüfung eines Bußgeldbescheids kann sich lohnen. Nur mittels anwaltlicher Akteneinsicht und Prüfung der Beweislage sowie der Besonderheiten der konkreten Messung und ihrer Durchführung ist überhaupt eine Aussage zu den Erfolgsaussichten der Verteidigung möglich. Zur Wahrheit gehört auch, dass nicht alle Messungen und Bußgeldbescheide fehlerhaft sind. Wer jedoch blind darauf vertraut, dass alle Geräte und Behörden fehlerfrei arbeiten, verkennt, dass es immer und überall technisches oder menschliches Versagen geben kann. Betroffene sollten daher die Chance nutzen, einen Bußgeldbescheid durch einen darauf spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen (zumindest wenn es um eine erhebliche Geldbuße, Punkte oder gar ein Fahrverbot geht). Die Kosten der Verteidigung und des Verfahrens sind in der Regel über eine Verkehrsrechtschutzversicherung abgedeckt.


Rechtsanwalt Martin Doss, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Weiden




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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