Busunglück am 19.05.2019 auf der BAB 9 – Schadensersatz gegen die FlixMobility GmbH?

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Aus gegebenem Anlass möchten wir an dieser Stelle unsere Erfahrung mit Prozessen gegen die Betreibergesellschaft von FlixBus, die Firma FlixMobility GmbH mit Sitz in München, mitteilen.

Unser Fall:

Wir klagen aktuell gegen die FlixMobility GmbH. Worum geht es? Nun, unser Mandant macht einen Schadensersatzanspruch aus dem Beförderungsvertrag geltend. Es geht hier um eine Nebenpflicht, nämlich das Eigentum des Fahrgastes während und nach der Fahrt zu schützen. Es geht immerhin um einige tausend Euro. Nach Ansicht unseres Mandanten hat die FlixMobility GmbH nicht nur nicht alles, sondern nichts getan, um den Eigentumsverlust zu verhindern. Hilfe hat unser Mandant keine erhalten. FlixMobility verwies lediglich auf das Websitemanagement (Formular ausfüllen). Termin vor Gericht ist in Kürze. FlixMobility weist die alleinige Schuld unserem Mandanten zu. Zudem verweist man dort auf die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB).

Gesetzeslage:

Das Recht der Personenbeförderung ist, wie sollte es anders sein, im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. Diesem Gesetz unterliegt die geschäftsmäßige Beförderung von Personen im Fernverkehr auch mit Omnibussen im Linienverkehr. Das Gesetz regelt auch die technischen Anforderungen an Kraftomnibusse. Eine Haftungsbegrenzung gibt es nur für Sachschäden. Schwerpunkt des Gesetzes ist aber das Genehmigungsverfahren für den Betreiber. Das Gesetz bestimmt deshalb, dass das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und das Gesetz über die Pflichtversicherung (PflVG) von Kraftfahrzeugen nicht eingeschränkt wird. So enthält das StVG entsprechende Haftungsnormen für Versicherer, Halter und Fahrer. Haftungsnormen finden sich im PBefG also keine.

ABB der FlixBus DACH GmbH:

Fahrten der FlixMobility GmbH werden von der FlixBus DACH GmbH durchgeführt. Das bringt nicht gerade Transparenz. Die ABB enthalten Pflichten für die Fahrgäste, Haftungsbegrenzungen usw. und sind immer relevant, da nie günstig für den Fahrgast.

Der Unfall:

Im Zuge der juristischen Aufbereitung des Unfalles ist zu erwarten, dass es früher oder später zu gerichtlichen Verfahren kommen wird. Liquidiert werden dann Personen- und Sachschäden. Insbesondere die Durchsetzung der Personenschäden ist anspruchsvoll. Das gilt selbst dann, wenn so wie aktuell (Update folgt) die Unfallursache noch ungeklärt ist. Das Haftungsregime des Gesetzgebers sieht vor, dass der Fahrgast möglichst vor solchen Schäden bewahrt werden soll.

Empfehlungen:

Nach einem solchen schrecklichen Ereignis ist der Kopf für juristische Auseinandersetzungen natürlich nicht frei. Dennoch ist es wichtig, hier für den Fall vorzusorgen, dass FlixMobility/FlixBus DACH die Schäden nicht angemessen liquidieren sollte. Wichtig ist also insbesondere die Dokumentation der Schäden sowie deren Beweissicherung und dann natürlich die zeitnahe Geltendmachung. Dokumentation und Beweissicherung ist wichtig, damit Ihre Rechte gewahrt werden können.

Wir unterstützen Sie gerne dabei und wünschen allen Betroffenen vor allem eine rasche Genesung!

Update vom 21.05.19:

Wie zu erwarten, ist FlixMobility in Verteidigungsposition gegangen. Der Bus sei im April technisch geprüft worden und ohne Beanstandung gewesen. Nach heutiger Erkenntnis erfolgte der Unfall ohne Fremdeinwirkung. Das lässt an sich 2 Schlüsse zu: technisches oder menschliches Versagen. Diskutiert wird auch bereits die Frage, wer der Insassen war angeschnallt und wer nicht. Gegen den Fahrer ermittelt die Staatsanwaltschaft.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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