BVB Merchandising GmbH Abmahnung Markenrecht

  • 2 Minuten Lesezeit

Wir haben vor Kurzem erneut weitere Abmahnungen der BVB Merchandising GmbH erhalten, in der sie eine Verletzung ihrer Markenrechte geltend macht. 

Das Tochterunternehmen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA bezieht sich dabei insbesondere auf die eingetragenen Marken „BVB“, „Borussia Dortmund“ und „BVB 09“. Letzteres ist das Logo des Bundesligavereins Borussia Dortmund.

Wir haben bereits mehrfach über diese Abmahnungen des BVB berichtet:

Markenrecht: Abmahnung der BVB Merchandising GmbH | Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Coll.

Was trägt die BVB Merchandising GmbH vor? 

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, im eBay-Verkaufsportal in einer Artikelbeschreibung die geschützten Marken „BVB“ und „Borussia Dortmund“ genannt zu haben, ohne dass die BVB Merchandising GmbH dem zugestimmt hätte. Somit habe der Abgemahnte die Zeichen vorsätzlich als Suchbegriff genutzt, um Interessenten durch die Anziehungskraft der Marke „BVB“ auf ihre Artikel aufmerksam zu machen. Diese Verwendung in der Artikelbeschreibung sei eine markenmäßige Benutzung im geschäftlichen Verkehr. Das ziehe eine Beeinträchtigung der Werbefunktion der Marke „BVB“ nach sich. Somit habe der Abgemahnte gem. § 14 MarkenG und § 15 MarkenG die Rechte der BVB Merchandising GmbH verletzt.

Was wird gefordert? 

Rechtlich wird die BVB Merchandising GmbH durch die Dres. Lohner, Fischer, Igwecks und Collegen aus München vertreten. Im Namen seiner Mandantschaft macht sie zunächst einen Unterlassungsanspruch geltend und fordert den Abgemahnten auf, die strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Zudem stehe der BVB Merchandising GmbH ein Auskunftsanspruch über die Vertriebswege und ein Vernichtungsanspruch über die sich noch im Besitz des Abgemahnten befindlichen Waren.

Ihre Reaktionsmöglichkeiten bei einer Abmahnung 

Eine Abmahnung enthält eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die Sie unserer Meinung nach nicht ohne den rechtlichen Rat eines Fachanwalts unterzeichnen sollten. Er wird Ihnen die Forderungen des Abmahnenden erläutern und die erforderlichen rechtlichen Schritte mit Ihnen gemeinsam angehen. Mit unserer Erfahrung als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Medienrecht bieten wir Ihnen eine zeitnahe Beratung im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung. Ihre Abmahnung können Sie uns hier zukommen lassen: http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema