BWF Stiftung – Verurteilung wegen Betruges

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Rund um den Betrugskomplex der BWF Stiftung sind nun vier Angeklagte vom Landgericht Berlin, Strafgericht, wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges zu Haftstrafen von mehreren Jahren verurteil worden. Der Hauptangeklagte wurde zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren verurteilt. Drei weitere Angeklagte, die nach Auffassung des Gerichts an dem Betrug beteiligt waren, u. a. die Ehefrau des Hauptangeklagten, erhielten Haftstrafen zwischen fünf und sechs Jahren.

Der Hauptangeklagte hatte sich in der Strafverhandlung geständig gezeigt. Anleger sind damit geworben worden, dass über einen Handel mit Gold Zwischengewinne-Renditen erzielt würden. Tatsächlich existierte aber ein Handel mit Gold nach den Feststellungen des Strafgerichts nicht. Wie bereits berichtet, haben die Ermittlungsbehörde zwar in einem Tresor Geldbarren gefunden, von denen aber nur ein geringer Teil echt war. Auch die Eigentumsverhältnisse an diesem Gold sind noch nicht geklärt. Anleger, denen von der BWF-Stiftung, deren Stiftungsträger der Bund deutscher Treuhandstiftungen fungierte, der Erwerb von Gold gegen das Versprechen einer Rückzahlung zum ursprünglichen Kaufpreis am Ende der Vertragslaufzeit angeboten worden ist, wurden nach der Überzeugung des Strafgerichts betrügerisch getäuscht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Welche Möglichkeiten ergeben sich für Anleger?

Aufgrund der strafrechtlichen Verurteilung kann auch für Anleger, die vermeintlich von der BWF Stiftung Geld gekauft haben, die Möglichkeit bestehen, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen die Angeklagten durchzusetzen.

Im Übrigen können auch Berater oder Vermittler, die Anlegern zum Erwerb von Gold bei der BWF Stiftung geraten haben, auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn sie Anleger unzureichend oder fehlerhaft über die Risiken oder Hintergründe aufgeklärt haben und auch insbesondere eine Plausibilität des Anlagenkonzepts nicht ordnungsgemäß geprüft haben.

Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Anleger, die wissen möchten, welche Möglichkeiten es gibt, eingezahltes Kapital zurückzuerhalten, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

27.07.2017


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