Landgericht Berlin verurteilt Verantwortliche der BWF-Stiftung wegen Betruges

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Am 9. Juni 2016 hat der Prozess gegen sechs Verantwortliche der BWF-Stiftung begonnen. Inzwischen hat das Landgericht Berlin am 25. Juli 2017 vier Verantwortliche des Goldgeschäfts wegen Betruges verurteilt. Mehr als 6.000 Anleger wurden mit Falschgold getäuscht. Jedoch hat das Verfahren nicht aufdecken können, was mit den etwa 50 Mio. Euro Anlegergeldern geschehen ist.

Das Unternehmensmodell schien verlockend: Die BWF-Stiftung verkaufte Gold an Anleger, bewahrte es in einer Berliner Villa auf und versprach ihnen, es zu einem späteren Zeitpunkt für einen höheren Preis, völlig unabhängig vom wechselnden Goldpreis, wieder abzukaufen. Das scheinbar attraktive System soll allerdings mehr als trügerisch gewesen sein. Beamte entdeckten noch im Jahr 2015 die aufbewahrten Barren im Keller der Villa. Die Stiftung soll zu einem Großteil Goldbarren-Attrappen verkauft haben. Dabei soll es sich um aus Asien stammende Metallbarren mit einem Goldüberguss handeln. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ordnete die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts und die Rückzahlung der Gelder an die Anleger an. Der Anordnung konnte der Trägerverein der BWF-Stiftung, der Bund deutscher Treuhandstiftungen (BDT), nicht nachkommen und meldete kurzerhand die Insolvenz an.

Bislang haben zahlreiche Gerichte die Vermittler der BWF-Stiftung zu Schadensersatzzahlungen verurteilt, da diese über das Anlagemodell als verbotenes Einlagengeschäft nicht ordnungsgemäß gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG aufgeklärt haben.

Möglichkeiten für Betroffene

Betroffene sollten anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und gegebenenfalls geltend zu machen. Diese könnten insbesondere im Zuge einer fehlerhaften Beratung aufleben. Zudem könnten Anleger gegebenenfalls einen Schadensersatzanspruch aus Delikt durchsetzen, da inzwischen die Hauptangeklagten wegen Betruges verurteilt wurden.

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