Canada Gold Trust – Anlegerin erhält Schadensersatz
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Das Landgericht Konstanz hat einer Anlegerin des Fonds Canada Gold Trust II Schadensersatz zugesprochen. Die auch als Treuhänderin tätige Gründungskommanditistin Xolaris Service GmbH muss der Mandantin ihre Einlage abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen. Unterm Strich rund stolze 85.000 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basissatz (Az.: E 3 O 223/16).
„Das Urteil kann vielen geschädigten Anlegern der Canada Gold Trust-Fonds Mut machen, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Denn das Gericht stellte fest, dass der Emissionsprospekt fehlerhaft ist und die Anleger über die bestehenden Risiken nicht umfassend aufklärt. Zudem muss sich die Xolaris Service GmbH die Beratungsfehler zurechnen lassen und steht in der Schadensersatzpflicht“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Kanzlei Cäsar-Preller, der den Schadensersatzanspruch für seine Mandantin durchgesetzt hat.
Deren Ehemann hatte die Beteiligung an dem Fonds Canada Gold Trust II im September 2012 gezeichnet und die Schadensersatzansprüche an seine Frau abgetreten. Er hatte sich mittelbar über die Treuhandkommanditistin Xolaris Service GmbH an dem Fonds beteiligt. Vermittelt wurde die Beteiligung über die Anlageberatung dima24.
„Wir haben für unsere Mandantin Schadensersatzansprüche geltend gemacht, da der Verkaufsprospekt fehlerhaft ist und nicht ausreichend über die Details und Risiken der Kapitalanlage aufklärt. Denn ein vor der Prospekterstellung erstelltes Gutachten zeigt deutlich, dass keine sicheren oder belastbaren Erkenntnisse für wirtschaftlich sinnvoll förderbare Goldvorkommen vorliegen. Dies wird im Prospekt aber verschwiegen“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.
Das LG Konstanz folgte dieser Argumentation. Ein Anleger müsse über alle für seine Anlageentscheidung wesentlichen Umstände verständlich und vollständig aufgeklärt werden. Dazu gehört auch eine Aufklärung über die bestehenden Risiken der Geldanlage. Konkret hätte über die mit dem Goldgewinnungsverfahren verbundenen massiven Risiken aufgeklärt werden müssen. Im Prospekt seien aber negative Tatsachen unterdrückt und nicht vorhandene Umstände als vorhanden bezeichnet worden. Diese Fehler seien durch die Beklagte auch nicht richtiggestellt worden, führte das LG Konstanz aus. So sei bei dem Anleger ein falsches Gesamtbild von der Geldanlage gezeichnet worden. Dies sei auch ursächlich für die Anlageentscheidung gewesen.
Die Xolaris Service GmbH müsse sich diese fehlerhafte Anlageberatung auch zurechnen lassen. Sie habe die Vertragsanbahnung bewusst an die Canada Gold Trust GmbH ausgelagert. Diese habe trotz besseren Wissens die bestehenden Risiken nicht in den Prospekt aufgenommen. Dass die Canada Gold Trust GmbH noch weitere Personen in den Vertrieb aufgenommen habe, sei ohne Belang. Es sprächen auch keine anderen Umstände dafür, dass die Beklagte nicht haftbar gemacht werden könne, so das LG Konstanz.
„Basierend auf diesem Urteil können auch andere Anleger der Canada Gold Trust Fonds Schadensersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
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Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi
Kanzlei Cäsar-Preller
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