Cannabis auf Rezept & Führerschein – ist die MPU Pflicht?

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Cannabis als Medizin

Seit dem 10.03.2017 ist Cannabis verkehrsfähig. Dies bedeutet, dass seit diesem Tag jeder Arzt einem Patienten Cannabis aus medizinischen Gründen verschreiben kann. Doch welche Folgen hat ein solches Rezept für den Führerschein?

Rechtslage – Allgemeines Fahrerlaubnisrecht

Für die Erteilung – und auch für die Frage, ob man als Inhaber einer Fahrerlaubnis diese behält – spielen die Vorschriften der sog. Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eine Rolle. Nach § 11 FeV müssen Bewerber, um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, die „körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen“. Diese Geeignetheit liegt insbesondere dann nicht vor, wenn Erkrankungen oder ein Mangel nach den Anlagen 4 & 5 zur FeV vorliegen. Da in der Anlage 4 zu §§ 11,13 & 14 FeV, dort nur unter der Nr. 9.2, 9.2.1 und 9.2.2, Cannabis explizit erwähnt wird, ist der (regelmäßige) Konsum von Cannabis auch für die Fahrerlaubnis relevant. Liegt die Eignung nicht mehr vor, so hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen (§ 3 I 1 StVG)

Folgen eines Verstoßes – „Stoned am Steuer“

Wird man unter dem Einfluss von Cannabis am Steuer erwischt (über 1,0 ng/ml THC im Blut), zieht die Fahrerlaubnisbehörde die „geistige und körperliche Eignung“ des Fahrzeugführers regelmäßig in Zweifel.

Da die Behörde, so Tatsachen bekannt werden, die Bedenken gegen die Fahreignung begründen, der Sache auf den Grund gehen muss (vgl. § 11 II 1 FeV), folgt meist zunächst die (höfliche) Einladung zu einem persönlichen Gespräch und sodann, wenn man sich im Rahmen dieses Gesprächs nicht bereits um Kopf und Kragen (oder den Führerschein) geredet hat, die Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU). Im Rahmen dieser Begutachtung ist zu klären, ob „es zu erwarten ist, dass der Fahrerlaubnisinhaber/die Fahrerlaubnisinhaberin künftig unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder psychoaktiv wirkenden Stoffen ein Kraftfahrzeug führt“. Beantwortet der Gutachter die Fragen mit Nein, so hat man das Überprüfungsverfahren hinter sich.

Wie man sich im konkreten Fall der Aufforderung zur Vorlage einer MPU oder ggf. eines ärztlichen Gutachtens verhält, und was man am besten wann unternimmt, ist jedoch nicht Schwerpunkt dieses Rechtstipps. Vielmehr geht es um die Frage, ob man eine MPU überhaupt bestehen kann, wenn man Cannabis „auf Rezept“ konsumiert.

Cannabis auf Rezept – MPU unmöglich?

Wie bereits ausgeführt, geht es bei der MPU um die Frage, ob der Betroffene seine Fahrt unter dem Einfluss von Cannabis künftig wiederholt. Wer Cannabis verordnet bekommen hat, wird dieses wohl auch konsumieren und weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen.

Die übliche Fragestellung (siehe oben) ist also, so ein Cannabisrezept vorliegt, schlichtweg ungeeignet die aufgrund des Konsums von Cannabis bestehenden Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde auszuräumen.

Wer eine Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens mit der genannten Fragestellung bekommt und zugleich Cannabis auf Rezept erhält, kann sich das Geld für die Beurteilung sparen. Der Gutachter kann die Frage einfach nicht im Sinne des Fahrerlaubnisinhabers beantworten. Das Bestehen der MPU (bei dieser Fragestellung) ist nicht möglich.

MPU – möglich mit modifizierter Fragestellung!

Die Problematik zwischen den üblichen Fragestellungen im Rahmen von MPU-Gutachten und der medizinisch verordneten Einnahme von Betäubungsmitteln (somit auch Cannabis) ist nicht neu. Bereits im Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom November 2015 (Drogen als Medikament – Hinweise für die Beurteilung der Fahreignung) heißt es unter Punkt 4.:

„Bestehen Zweifel an der Fahreignung von Patienten unter Dauermedikation, müssen diese mit einem ärztlichen Gutachten und einer Überprüfung der psychophysischen Leistungsfähigkeit ausgeräumt werden. Die Fragestellung könnte beispielsweise lauten: „Ist die Kraftfahreignung trotz der bekannten Erkrankung und der damit in Verbindung stehenden Dauermedikation (Name des „Medikaments“ ggf. „Medizinal-Cannabisblüten“) gegeben?“

Die oben dargestellte Fragestellung unterscheidet sich deutlich von der zuerst genannten. Nur eine solche, modifizierte Fragestellung trägt dem Umstand Rechnung, dass Cannabis aus medizinischen Gründen konsumiert wird.

Die Fahrerlaubnisbehörde hat zunächst den Grund für die Verordnung – die sogenannte Grunderkrankung – zu ermitteln und auf fahrerlaubnisrechtliche Relevanz zu prüfen. Dies kann oftmals bereits durch die Vorlage von Attesten geschehen. Anschließend ist festzustellen, ob die dauerhafte Einnahme von medizinischem Cannabis die Leistungsfähigkeit des Fahrerlaubnisinhabers und damit die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen negativ beeinflusst.

Zwar ist die auf die konkreten Umstände angepasste Fragestellung kein Garant dafür, dass die Fahrerlaubnis zwingend verbleibt, doch besteht so jedenfalls eine reelle Chance, dass der Gutachter zu einem für den Fahrerlaubnisinhaber positiven Ergebnis kommt.

Rechtsfolgen bei unpassender Gutachtensaufforderung

Fordert die Fahrerlaubnisbehörde nun einen Fahrerlaubnisinhaber, in Kenntnis der Medikation mit Cannabis, zur Beibringung einer MPU auf und verwendet sie die „Standardfragestellung“, so ist diese Aufforderung ungeeignet, die Eignungszweifel zu klären. Legt der Fahrerlaubnisinhaber hieraufhin keine MPU vor und entzieht die Behörde daraufhin den Führerschein, so ist einem Rechtsbehelf hiergegen – jedenfalls nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Würzburg (Beschluss v. 26.04.2019; Az. W 6 S 19.353) – aufschiebende Wirkung zuzuerkennen.

Zusammenfassung

So Sie Cannabis aus medizinischen Gründen konsumieren und die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund dessen Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hat, sollten Sie streng darauf achten, welche Unterlagen, Gutachten oder Untersuchungen die Fahrerlaubnisbehörde von Ihnen verlangt. Auch ist ein besonderes Augenmerk auf die konkrete Fragestellung zu legen.

Weigert sich die Behörde, die konkreten Umstände angemessen zu berücksichtigen, so kann gegen einen Entziehungsbescheid möglicherweise mit Erfolg vorgegangen werden. Ob eine Klage gegen einen Entziehungsbescheid sinnvoll ist oder nicht, bleibt jedoch stets Gegenstand einer Einzelfallbetrachtung.

In jedem Fall sollten Sie frühzeitig einen Spezialisten für das Fahrerlaubnisrecht einschalten.

Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/marihuana-cannabis-hash-blatt-3065621/


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