Führerschein - Umtausch wird Pflicht

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Umtausch des Führerscheins wird ab 2022 Pflicht

Alle Inhaber von „alten“ Führerscheinen sollten wissen, ob sie betroffen und wann sie mit dem Umtausch dran sind. In der Folge erfahren Sie alles was Sie über die Umtauschpflicht wissen müssen.

Alles hat ein Ende – auch der Führerschein?

Manch einer kennt Ihn noch, den grauen oder rosa „Lappen“. Doch diese Versionen wird es künftig nicht mehr geben. Bereits am 19.01.2022 läuft die erste Umtauschfrist ab.

Hintergrund und Rechtsgrundlage

Anlass für den zwingenden Umtausch die Umsetzung der EU-Richtline 2006/126/EG. Nach Art. 3 Nr. 3 der Richtline „stellen die Mitgliedstaaten bis 2033 sicher, dass alle ausgestellten oder im Umlauf befindlichen Führerscheine alle Anforderungen der Richtline erfüllen“. Dabei geht es hauptsächlich um Vereinheitlichung und Fälschungssicherheit.

Die Umsetzung der genannten Richtline erfolgte in Deutschland durch die Anlage 8e zu § 24a II 1 FeV.

Der Umtausch soll, um die dafür zuständigen Führerscheinstellen nicht zu überlasten, stufenweise erfolgen. Ausschlaggebend ist dabei entweder das Geburtsjahr des Führerscheininhabers oder das Ausstellungsdatum des Führerscheins. Auf dir Art des Führerscheins (grau, rosa oder bereits Kartenführerschein) kommt es nicht an.

Zeitplan für den Umtausch – wann muss ich tauschen?

Betroffen sind grundsätzlich alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine. Wann der Umtausch konkret erfolgt sein muss, hängt dann noch vom Ausstellungsdatum (Ziffer 4a auf dem Kartenführerschein) ab.

Führerschein vor dem 01.01.1999 ausgestellt?

Wurde der Führerschein vor dem 19.01.2013 ausgestellt und auch vor dem 01.01.1999? Dann regelt die nachfolgende Tabelle den Umtausch. Es kommt auf das Geburtsjahr des Inhabers an.

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 195319.1.2033
1953 – 195819.1.2022
1959 – 196419.1.2023
1965 – 197019.1.2024
1971 oder später19.1.2025

Führerschein vor dem 19.01.2013, aber nach 31.12.1998 ausgestellt?

Wurde der Führerschein vor dem 19.01.2013 ausgestellt aber nach dem 31.12.1998? Dann regelt die nachfolgende Tabelle den Umtausch. Es kommt auf den Ausstellungstag des Führerscheins an.

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 - 200119.1.2026
2002 - 200419.1.2027
2005 - 200719.1.2028
200819.1.2029
200919.1.2030
201019.1.2031
201119.1.2032
2012 – 18.1.201319.1.2033

Ablauf des Umtausches

Sie können Ihren alten Führerschein – auch wenn es nach den Tabellen vielleicht noch gar nicht vorgeschrieben ist – jederzeit bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle umtauschen. Eine Prüfung Ihrer Eignung findet nicht statt.

Sie brauchen aber in jedem Fall ein biometrisches Foto, ein Ausweisdokument und Ihren alten Führerschein.

Kein Umtausch – Folgen?

Wenn Sie die für Sie geltenden Frist für den Umtausch verstreichen lassen, so riskieren Sie ein Verwarngeld in Höhe von 10,00 € (vgl. Lfd. Nr. 168, Anlage zu § 1 I BKAt)

Fragen?

Bei Fragen rund um das Thema Führerschein bin ich gerne für Sie da.

Die Kontaktdaten finden Sie entweder hier bei „anwalt.de“, oder auf meiner Kanzleiwebsite.


Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/f%c3%bchrerschein-fahrschule-3605411/

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Florian Höldl

Beiträge zum Thema